Erben aufgepasst!!!
Achtung Erben aufgepasst.
Anfechtung der Erbschaftsausschlagung wegen Eigenschaftsirrtum
Sachverhalt:
Brösel ist eines von 6 Kindern. Als seine Mutter stirbt, sorgt die Stadt für die Beerdigung der Mutter. Es wird an die Kinder von Seiten der Stadt die Warnung ausgegeben, dass keinerlei Vermögen vorhanden ist und dass diese das Erbe schleunigst ausschlagen sollten.
Auch Brösel, der vom Vermögen seiner Mutter nichts weiß, schlägt zunächst das Erbe aus.
Später erfährt Brösel, dass der Nachlass mit Grundvermögen und Aktien über 420.000,00 EUR ausmacht, sofort ficht Brösel auf Anraten seines Rechtsanwaltes Kummer die Ausschlagung des Erbes wieder an.
Brösel ist so wieder rechtmäßiger Erbe geworden.
Rechtliche Ausführungen:
Das OLG Düsseldorf hat am 27.1.2020 entschieden, dass Brösel seine Ausschlagung wirksam angefochten hat, da Brösel keinerlei Informationen über den Nachlass hatte und da die Werthaltigkeit des Nachlasses eine Eigenschaft des Nachlasses darstellt und bei Irrtümern über die Beschaffenheit die Anfechtung gemäß den §§ 1954 Abs. 1 i.V.m. 119 Abs. 2 BGB erfolgen kann.
Fazit:
Für Erben ist es wichtig zu wissen, dass im Notfall eine schnelle Ausschlagung oft die einzige Möglichkeit ist, in letzter Sekunde Schäden vom eigenen Vermögen abzuwenden.
Dies gilt heutzutage vor allem in Zeiten von digitalen Nachlässen, zu denen die Erben oft erst in allerletzter Sekunde die erforderlichen Informationen erhalten. Sollte dann wider Erwarten doch Vermögen vorhanden sein, kann man u.U. noch eine Anfechtung der Ausschlagung vornehmen, muss dies aber unverzüglich tun.
Erben sollten dadurch aber nicht ermuntert werden, vorschnell auszuschlagen aber im Notfall sollte man um diese Möglichkeiten Bescheid wissen.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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06.08.2020