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Einschränkungen beim Sorgerecht

 

Große Familien mit Kindern und persönlichen Einschränkungen

 

Hier kann es zu Verlusten bei der elterlichen Sorge als Recht der Eltern kommen.

 

Sachverhalt:

Familie Brösel hat 5 Kinder, zwei Kinder, die kleinsten haben Einschränkungen: Lara (7) geht in die erste Klasse und in die HPT. Ihre Einschränkungen (Konzentrationsmängel, eingeschränktes Hörvermögen) machen ihr zu schaffen. Die Kindesmutter sieht mit Besorgnis, dass Lara oft müde ist und viel zu spät abends von Schule und HPT nach Hause kommt. Gleichzeitig ist Lara gut in der Schule. Für 2 Tage der Woche (Di/Do) bestimmt die Mutter, dass Lara eher nach der Schule nachhause kommen soll und nicht in die HPT gehen soll.

 

Sohn Thomas (5) geht in die Kita und leidet unter einer Art Anpassungsstörung, es wird befürchtet, dass er unter einem Aspergersyndrom leiden würde. Die Kita spricht sich für ein Gutachten aus. Die Kindesmutter möchte hier Thomas eher noch Zeit geben und kein Gutachten, da Thomas an sich gute Fortschritte macht.

 

Die Eltern der Familie Brösel sind einigermaßen überrascht, als auf einmal ein Antrag des Jugendamtes über das zuständige Familiengericht wegen Kindeswohlgefährdung ihnen zugestellt wird.

 

Persönliche Gespräche mit den Eltern hierüber, dass man in der Kita oder auf Seiten des Jugendamtes konkrete Gefahren oder eine Gefährdung für die Kinder im aktuellen Rahmen sehen würde, gab es nicht mit den Eltern, daher sind diese verständlicherweise überrascht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Bewertung dieses Beispielfalles:

 

 

Liegt aus Sicht der Behörden eine konkrete Gefährdung vor, so gehen diese gemäß den §§ 1666 bzw. 1666a BGB vor und dies kann dazu führen, dass Eltern ihre Sorge an den Kindern ganz verlieren oder über eine Ergänzungspflegschaft massive Einschränkungen ihrer Sorge erleiden.

 

Für Eltern, die die Meinung vertreten, dass sich so ein Fall leicht vor dem Familiengericht aufklären lässt, sind gut beraten, sich unverzüglich an eine Kanzlei zu wenden, die in diesem Bereich des Familienrechts gut zuhause ist und die Praxis souverän beherrscht und die Eltern auch in einem solchen Fall vertreten will.

 

Rechtsanwälte, die ihren Mandanten mitteilen, dass so ein Fall einfach wäre, sind nicht die richtigen Partner und es hat auch nicht damit zu tun, ob Kollegen Fachanwälte für Familienrecht sind oder nicht.

 

Für Eltern, die gerade sehr aufgebracht sind, tut es not, sehr kühl und verstandesgemäß die passende Kanzlei zu finden, in der man die Problemsituation klar erkennt und die in diesem Moment auch nicht verharmlost, sondern weiß was und dass auch zeitnah zu handeln ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:

 

-        Das Familienrecht entwickelt sich aktuell für Eltern, die mit ihrem Alltag schon viel zu leisten haben und auch ihre Kinder in einem sehr herausfordernden Alltag managen müssen, nicht gerade einfach und schon gar nicht übersichtlich. Hier gilt es die richtige Rechtsvertretung zu finden, die mit Herz und Verstand tätig wird und sich das auch zutraut.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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05.04.2024

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