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Drogenabhängigkeit von Eltern - wie gehen Behörden damit um?

Das Problem Heroinabhängigkeit und Substitution was fordert das Jugendamt von den Eltern

 

Am Beispiel eines Praxisfalles:

 

Sachverhaltsschilderung:

 

Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Beide Eltern sind Deutsche mit polnischen Wurzeln. Das Kind die 12jährige Anna lebt bei der Mutter.

 

Die Mutter ist langjährig heroinabhängig gewesen und hat inzwischen auf Methadon umgestellt. Sie wird von einem niedergelassenen Arzt betreut. Sie ist oft sehr müde und muss sich täglich ausruhen. Die Tochter ist sehr selbständig.

 

Der Vater kümmerte sich nicht um seine Tochter, besucht diese aber regelmäßig bei ihrer Mutter.

 

Die Behörden kommen mehrere Male auf die Mutter zu und fordern diese auf, ihr Konsumverhalten dem Jugendamt offenzulegen und nur so könne gewährleistet sein, dass das Kind bei seiner Mutter bleiben könne. Vor allem fordert man, dass die Mutter ihren behandelnden Arzt bekanntgeben müsse.

 

Die Mutter lehnt dies ab und argumentiert, dass sie regelmäßig ihr Methadon nehme, regelmäßig zur Arbeit gehe und die Tochter ein ordentliches Zuhause habe.

 

Doch das Jugendamt ist nicht zufrieden und schildert die Beobachtungen aus der Nachbarschaft, dass das Kind regelmäßig alleine zuhause angetroffen werde, die Mutter nicht gesehen würde.

 

Die Mutter hatte ebenfalls öfters Besuch von einem drogenkranken Freund und dieser würde Tochter belästigen, so die Behörden.

 

Schließlich wird die Tochter in eine Heimeinrichtung überantwortet und eine Ergänzungspflegschaft angeordnet.

 

Die Mutter kann ihre Tochter kaum noch sehen und ist völlig verzweifelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Einordnung:

 

Die Kindesmutter wendet sich an Rechtsanwalt Kummer. Dieser muss bemerken, dass die Mutter leider sehr schwer zu kontaktieren ist.

 

Sie ist öfters untergetaucht und war für die Behörden oft nicht erreichbar, was leider ein Problem darstellt. Auch hätte sie sich früher einem Gespräch mit den Behörden stellen sollen.

 

Die Behörden greifen heute mehr und mehr in das Leben von Eltern ein und wollen bei erwiesener Drogenabhängigkeit auch in die Medikation Einblick haben.

 

Das ist nur dann sicher möglich, wenn ein behandelnder Arzt da ist, der auch den Umgang mit den Behörden kennt und sich da abzugrenzen versteht.

 

Allerdings müssen Rechtsanwalt, Eltern, behandelnde Ärzte dem Wissensdrang der Behörden auch Einhalt gebieten und das ist äußerst wichtig.

 

Jetzt muss die Mutter um die Rückkehr ihrer Tochter kämpfen. Sei es darum, dass die tatsächlichen Umgänge ermöglicht und zeitnah ausgeweitet werden.

 

Weiterhin, dass eine zeitnahe Rückführung stattfinden kann.

 

Rechtsanwalt Kummer schätzt aber, dass die Mutter sich auf mindestens 2 Jahre wird einstellen müssen, bis die Tochter wieder zurückkommt.

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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17.08.2026

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