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Die natürliche Geburt - will gut überlegt sein -

Das Problem: Wenn die Familie über natürliche Geburt nachdenkt

 

Am Beispiel eines Praxisfalles:

 

Sachverhaltsschilderung:

 

Die Kindeseltern Hans und Petra Brösel sind noch ein sehr junges Ehepaar. Frau Brösel ist schwanger, das Glück ist perfekt.

 

Frau Brösel möchte mit ihrer Hebamme eine Geburt zu Hause durchführen, weil kein Vertrauen in die eingeleiteten Geburten, die per Kaiserschnitt absolviert werden, besteht.

 

Die Geburt verläuft eigentlich sehr gut zu Hause, doch am Ende macht die Hebamme sich Sorgen um Mutter und Kind.

 

Der Blutdruck der Mutter ist nicht ganz in Ordnung und das Baby würde sie auch gerne von einem Arzt ansehen lassen. Also fährt Familie Brösel ins naheliegende Krankenhaus.

 

Rechtliche Einordnung:

 

Dort im Krankenhaus macht man der Familie Brösel erst einmal Vorhaltungen, dass eine natürliche Geburt viel zu gefährlich sei. Das Krankenhaus macht Meldung an das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt stellt einen Antrag wegen Kindeswohlgefährdung an das Familiengericht. Es wird beantragt, dass das Kind ins Heim soll, weil es durch seine Eltern gefährdet wurde durch die Hausgeburt.

 

Die Eltern sind völlig entsetzt und wenden sich an Rechtsanwalt Kummer.

 

Er kennt diese Fälle und rät der Familie auf ihrem Elternrecht zu bestehen und sich auf nichts einzulassen.

 

Die Eltern fragen, ob sie in irgendeiner Weise mit den Behörden kooperieren sollen.

 

Doch davon wird abgeraten.

 

Kooperation kann richtig sein und ist jederzeit wichtig, aber in diesen Fällen muss auch und zwar vor allem die Position der Eltern klargemacht werden. Hier müssen Eltern jegliches Zusammenarbeiten und jegliche Schuld ihrerseits entschieden zurückweisen.

 

Hier geht es um die eigene Lebensgestaltung. Mutter und Kind sind gesund haben eine normale Hausgeburt überlebt.

 

Viele Eltern und auch Ärzte halten eine Hausgeburt für völlig abwegig, ja sogar für leichtsinnig und für gefährlich.

 

Da die Hebamme alles richtig gemacht hat und das Kind nie in Gefahr war, liegt zu keiner Zeit eine Gefährdung von Mutter und Kind vor.

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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31.08.2026

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