Rechtsberatung

Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Socialmedia

Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

Visitenkarte

Den eigenen Rechtsanwalt verstehen - im Scheidungsverfahren

Achtung Scheidungswillige!!!

Den eigenen Rechtsanwalt verstehen – heute Fristen-

 

Sachverhalt und rechtliche Würdigung:

 

Berta Brösel will sich von ihrem Mann scheiden lassen. Sie ist mit ihrem kleinen Sohn vor einem Jahr ausgezogen. Der Trennungsunterhalt ist bereits geregelt. Nun verhandeln die Beteiligten vor dem Familiengericht u.a. über Scheidung und Folgesachen und Auskünfte wegen Zugewinn. Der Ehemann will rasch geschieden werden und drängt auf eine rasche Einigung zum Thema Zugewinnausgleich. Es werden viel zu rasch Unterlagen ausgetauscht zwischen den Rechtsanwälten ausgetauscht, wirkliche Informationen liegen aber nicht vor.

Berta ist die weniger vermögende Beteiligte ihr Ehemann hat mehr Vermögen, höheres Einkommen. Es ist davon auszugehen, dass Berta Forderungen hat und auch durchsetzen kann. Ihre Anwältin ist aber der Meinung, dass Streit nur zu lange dauert und zu viel kostet.

Die Gegenseite fordert von Berta einen Zugewinnausgleich, obwohl Berta davon ausgeht, dass sie eigentlich Forderungen hat. Die gegnerische Rechtsanwältin hat eine Forderung beziffert und möchte eine rasche Verständigung bis zum 15.10.2019. Die Anwältin rät der Berta sich bis kurz vor dem 15.10.2019 zu entscheiden.

Gleichzeitig weiß Berta, dass das Gericht wissen möchte bis 30.9.2019, ob eine Einigung zustande kommt. Andererseits ist für den 23.10.2019 ein Gerichtstermin angesetzt, indem die Scheidung durchgeführt werden soll.

Berta weiß nicht wo ihr der Kopf steht, vor allem weiß sie nicht, wie das Verfahren geführt werden soll.

Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass ein überlanges Scheidungsverfahren viel Geld kosten kann. Aber eine viel zu rasche Einigung eben auch!

 

Beteiligte eines Scheidungsverfahren, die Forderungen zu stellen haben und diese auch durchsetzen können, sollten sich nicht vorschnell zu Entscheidungen drängen lassen, wenn ihnen von ihrem Rechtsanwalt nicht alle Fakten und Berechnungen vorliegen.

 

Fristen, die von gegnerischen Rechtsanwälten wegen Einigungen gestellt werden, sind vernachlässigbar, wenn eine Einigung nicht unerhebliche Rechtsverluste erwarten lässt.

 

 

Gerichtliche Fristen sind zwar einzuhalten. Wenn aber das Gericht eine Frist setzt, bis zu der eine Einigung getroffen werden sollte, so heißt dies lediglich ja oder nein.

 

Wenn zu wenige Gründe für eine Vereinbarung da sind, lieber nicht abschließen und rechnen und Anträge stellen.

 

Fazit: In einem Scheidungsverfahren prasseln auf Mandanten die verschiedensten Begriffe hernieder. Die Bedeutung der einzelnen Begriffe ist oft verwirrend.

So sind nicht alle Fristen, von denen ein Rechtsanwalt spricht nicht immer gleich bedeutend.

Fristen und Gerichtstermine, die das Gericht festgelegt wurden, müssen grundsätzlich eingehalten werden. Gerichtliche Fristen können u.U. durch den Rechtsanwalt um 2-4 Wochen verlängert werden. Gerichtstermine können nur mit Attest und durch Begründung der Beteiligten verschoben werden.

Fristen, die Rechtsanwälte ihren Kollegen setzen bzw. der Gegenbeteiligten setzen, können grundsätzlich in aller Regel bei berechtigten Gründen wie Einarbeitungszeiten, Nachforschungen verlängert werden. Besteht die Gefahr eine Anwaltsfrist zu versäumen, droht meist kein Verlust von Rechten, bei einer Frist des Gerichts besteht die Gefahr durchaus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.

 

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

Schubertstraße 6

80336 München

Tel.:089/29161423

Fax:089/29161437

Mail: info@kanzlei-aleiter.de

www.kanzlei-aleiter.de

28.12.2020

Zurück zur vorherigen Seite - Rechtstipps Übersicht

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






Was ist die Summe aus 6 und 5?

Fehler mit * sind Pflichtfelder.