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Das Wechselmodell

 

Das Wechselmodell –ist das ein vernünftiges Lebensmodell?

 

-        Jede Familie ist anders und es gibt kreative Gerichte, die auch gute Gestaltungen vornehmen -

 

Sachverhalt:

Die Kindesmutter Anna Brösel hat 2 Kinder: ein Kindergartenkind Josef 4 und ein Schulkind Lina 8. Sie hat sich vom Vater getrennt und lebt geschieden vom Kindesvater mit einem neuen Partner und einem weiteren eigenen Kind. Sie hat bisher die Kinder immer alleine betreut. Der geschiedene Vater wünscht sich nun viel Zeit für die Kinder, was er bisher nie wollte. Beide geschiedene Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.

 

Der Kindesvater möchte ein Wechselmodell, wo er sich so wie die Mutter um seine beiden Kinder kümmern kann. Die Mutter sieht praktische Hürden. Der Vater kennt die Anforderungen der Kinder nicht und ist schon bei kleinen Ausflügen mit den Kindern schlicht überfordert, geschweige denn, wenn er sich voll um die Kinder kümmern will. Die Kinder sehen nach den Terminen mit dem Vater oft strapaziert und ungepflegt aus, was der Mutter große Sorgen bereitet.

 

Wie der Vater das mit seiner Arbeitszeit regeln möchte, neben der Kinderbetreuung hat der Kindesvater noch gar nicht verlauten lassen. Er meinte, sein Arbeitgeber wäre einverstanden, wenn er 35 Stunden pro Woche arbeiten würde und er das dann schaffen würde, wenn die Kinder ansonsten in den Hort etc. gehen würden. Die Kindesmutter ist von einer Hortlösung nicht begeistert. Sie hat Zeit, die Kinder kommen mittags zu ihr und können nach der Schule zuhause sein, in Ruhe essen und dann Hausaufgaben machen und spielen.

 

Doch noch ein Problem steht zwischen den geschiedenen Eltern. Der Vater ist psychisch auffällig. Er hat früher Gewalt gegen die geschiedene Mutter ausgeübt und diese gestalked. Diese will daher keine persönlichen Kontakte mit dem Vater (schon aus Sicherheitsgründen) und sie führt auch nur sehr spärlichen Emailkontakt mit dem Vater, und nur wegen der Kinder, um nicht wieder in eine Gewaltspirale zu kommen.

 

Der Kindesvater fordert das Wechselmodell, die Mutter lehnt es ab.

 

Der Kindesvater wende sich an das Jugendamt  und stellt einen gerichtlichen Antrag auf das Wechselmodell. Und unter Einwirkung des Familiengerichts vereinbaren die geschiedenen Eltern ein Wechselmodell. Die Kindesmutter wollte das nicht, weil sie die Probleme sah. Aber Jugendamt und Familiengericht hatten ihr gesagt, das könnte massive Probleme für sie und die Kinder bedeuten. Das Wechselmodell sei das Beste, was es derzeit für Familien gäbe. Gerade, wenn Kinder klein wären, wäre das das beste!

 

 

 

 

 

 

 

Als die Mutter nun ihre Kontaktstrategie gegenüber dem Vater (aufgrund von erlebter Gewalt und Stalking) weiter einschränkend betreibt, wird ihr vom Jugendamt gesagt, sie müsse aber nun auch privat mit dem Vater gemeinsam wichtige Termine wahrnehmen wie z.B. zu Ärzten gehen, zu Schulfesten etc., weil das die Kinder brauchen würden und sie dürfe jetzt ihre Gewalterfahrungen nicht mehr in den Vordergrund stellen.

 

Ebenfalls wirtschaftlich schwierig gestaltete es sich, dass die Kindesmutter mit einem Wechselmodell keinen Unterhalt mehr für die Kinder bekommen soll.

 

Auch schwierig werden diese gemeinsamen Termine, bei denen der Vater nun seine schwierigen Seiten zum Vorschein bringt. Rasch folgen Auseinandersetzungen wie früher mit dem Vater.

 

Auch muss die Kindesmutter feststellen, dass das Wechselmodell zahlreiche Auswirkungen auf ihr Arbeits- und Privatleben hat. Vieles muss mit dem Vater abgesprochen werden, wozu die Kindesmutter kein Vertrauen mehr hat. Auch der Arbeitgeber muss eingebunden werden, da die Eltern ihre Arbeitszeiten dem Wechselmodell unterordnen müssen.

 

Sind Eltern nicht in Harmonie miteinander ist das Wechselmodell nicht empfehlenswert.

 

Auch kann es nur gelingen, wenn beide Eltern immer schon beide aktiv Erziehungsaufgaben wahrgenommen haben. Auch ist es sinnvoll die Aufgaben nach Bereichen zu trennen. Die Mutter macht Hausaufgaben und Schule, der Vater Ärzte und Behörden.

 

Wenn das Wechselmodell scheitert, führt dies in aller Regel dazu, dass das Gericht einem Elternteil alleine die Sorge zuspricht. Die Praxis tendiert nicht dazu, dann wieder beiden Eltern die gemeinsame Sorge zu geben. Oft geschieht es dann leider so, dass der Vater, der bisher nicht so viel mit den Kindern zu tun hatte, das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält.

 

Als die Kindesmutter Brösel nach einiger Zeit das Wechselmodell ablehnte und es ebenfalls ablehnte, dass ihre Kinder ins Hort mussten nach der Schule, kamen die Kinder nach einem Dreivierteljahr nach dem vereinbarten Wechselmodell der geschiedenen Eltern, allein zum Vater und ihm wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder gegeben. Die Kindesmutter sollte dann Umgang 14tägig mit den Kindern pflegen………..

 

Solche Entscheidungen gibt es vermehrt und das ist für Eltern beunruhigend!

 

Doch das muss keineswegs so sein. Es gibt durchaus findige Richter, die Wechselmodelle für getrenntlebende Gewaltopfer erträglich formulieren.

 

So hat eine Richterin aus München z.B. bei einer Mutter, die einer Verfolgung durch den Vater ausgesetzt war im Rahmen des Wechselmodells festlegen lassen, dass in der Zeit, in der ein Elternteil die Kinder betreut, der andere Elternteil weder auf Events, noch zu ärztlichen Terminen oder Ähnlichem dazukommen darf.

 

Auch ein persönlicher Schriftverkehr wird auf Emails und nur auf das Nötigste, die Kinder betreffend eingeschränkt.

 

Es wurde im Vergleich positiv geschildert, dass sich die Eltern aus dem Wege gehen sollen und dürfen, so dass es keinesfalls zu Begegnungen der Eltern kommen soll und darf.

 

 

 

 

 

Weiterhin hat es dieses Gericht wirklich geschafft, die Termine bis zum Erreichen des 14 Lebensjahr für beide Kinder abschließend so zu regeln, ohne dass es persönlicher Kontakte zwischen den Eltern bedarf.

 

Auch wurde der Mutter die Möglichkeit gegeben, für den Verstoß des Vaters gegen Kontaktverbote, Zwangsgeld aufzuerlegen.

 

Also es kann durchaus auch anders gehen und Eltern müssen sich von Hause aus bewusst sein, dass sie hier mitwirken müssen und sich helfen lassen müssen.

 

Doch auch hier gilt die unbedingte Warnung, wer an diesen Vereinbarungen im Nachhinein rütteln will oder weiter wegen der tatsächlichen Durchführung vor Gericht weiter streiten will, wird mit dem Familiengericht bald keine guten Erfahrungen machen.

 

Neue Anträge bei den Familiengerichten sind mit großer Vorsicht zu beginnen und nur zu wagen, wenn es tatsächlich nicht anders geht.

 

 

Rechtliche Bewertung dieses Beispielfalles:

 

Die Wegnahme eines Kindes von seiner Mutter über 1666, 1666a BGB kann nur dann begründet werden, wenn Gefahren von der Mutter oder ihrer Behandlung für die Kinder ausgehen. Das ist in solchen Fällen oft nicht gegeben. Doch werden dann die Verhaltensweisen der Mütter, indem sie sich vom ehemaligen Täter zurückziehen als Bindungsintoleranz, als mutwillige Schädigung ihrer Kinder usw. gesehen. Die gerichtliche Praxis handelt in aller Regel so.

 

 

 

Fazit:

 

-        Das Familienrecht entwickelt sich teilweise beunruhigend für Eltern, vor allem für die, die die Kinder in der Praxis tatsächlich betreuen (das müssen nicht immer die Mütter sein, sind es aber in aller Regel).

 

-        Frauen, die in aller Regel die Kinder betreuen und auch noch Opfer von Gewalt aus der Ehe oder Beziehung betroffen sind, wird von vielen Gerichten derzeit vorgegeben, sie müssten jetzt mit dem geschiedenen oder getrenntlebenden übergriffigen Expartner so auskommen, wie man in den besten Zeiten nie miteinander auskam, der Kinder und eines Wechselmodells wegen;

 

-        Wer das dann nicht mittragen kann, verliert dann schnell alle Rechte und die Kinder kommen aus ihrer gewohnten Umgebung;

 

-        So kann das Wechselmodell zum Problem werden.

 

-        Derzeit wird die Istanbuler Konvention nicht von den Familiengerichten bei Gewalt in Familien angewandt. Hiernach können Frauen, die mit ihren Kindern von Gewalt betroffen sind, für sich die Alleinsorge beantragen und müssten diese auch ohne Probleme erhalten; viele Kollegen handeln auch so und erleben oft das Gegenteil.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

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Elisabeth Aleiter

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22.03.2024

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