Das Wechselmodell ein Tummelfeld des Narzissmus
Das Wechselmodell – mit einem narzisstischen Beteiligten?
Das Wechselmodell wird gerade von den Gerichten unter Einbeziehung seiner Helfer überall ausprobiert, leider auch an kleinsten Kindern. Die Folgen sind noch nicht absehbar. Wenn Ihnen folgender Fall bekannt vorkommt, dann sollten Sie sich nicht wundern.
Sachverhalt:
Frau Brösel ist geschieden, die gemeinsame Tochter etwas über 2 Jahre lebt bei ihr. Herr Brösel sieht seine Tochter nicht, weil er sich bisher nicht für sie interessiert hat. Er lebt sich gerade in seiner neuen Wohnung ein und hat eine neue Freundin.
Herr Brösel hat bis dato seine Tochter kaum gesehen und auch nicht aus eigenem Antrieb etwas mit dem Kind gemacht. Mit der neuen Freundin möchte er eine Familie gründen. Beide möchten nun die Tochter von Brösels früherer Ehe zu sich holen. Herr Brösel wird beim Jugendamt vorstellig und beklagt, sein Kind noch nicht gesehen zu haben. Er begehrt die hälftige elterliche Sorge und er möchte sein Kind ab sofort im Wege des Wechselmodells regelmäßig bei sich haben. Seine Freundin werde ihn unterstützen.
Der Antrag auf die gemeinsame elterliche Sorge des Vaters wird auf erheblichen Druck und nach einer Begutachtung von Brösel des gemeinsamen Kindes und seiner Frau zugunsten von Herrn Brösel bewilligt.
Dann stellt er einen Antrag auf ein Wechselmodell im Rahmen des Umgangsverfahrens. Die Kindesmutter argumentiert bis dato keine Pflege, kein gewohntes Umgehen mit dem Kind. Sie die Mutter stille noch, möchte ihrem Kind diesen Stress ersparen u.a. Gericht und Jugendamt machen deutlich, dass sie das Wechselmodell nicht ausschließen, ab sofort wird ein sehr großzügiger Umgang von 2 Tagen über je 6 Stunden gewährt. Die Kindesmutter ist sprachlos.
Rechtliche Beurteilung:
Der Kindesvater hat sich bisher kaum für sein Kind interessiert und handelt erst, nachdem die Trennung vollzogen ist. Das ist kein Zufall, sondern oft ein Handlungsmuster, das nicht das geringste mit Liebe zum Kind zu tun hat.
Narzissmus lässt keine wirkliche Trennung zu und ermöglicht über die sich anschließenden Rechtsstreitigkeiten eine weitere Bindung. Ebenso wird durch die anschließende Zerstörung eine gewisse Befriedigung.
Leider ermöglichen bzw. ziehen die Gerichte durch ihre Haltung diese narzisstische Haltung geradezu an.
Das Wechselmodell und seine Handhabung, die neuerdings auch Kleinkinder in der gerichtlichen Praxis betrifft. Eltern erlebt die Unterfertigende nur mehr ratlos und überfordert.
Anwälten und Unterstützern kann nur geraten sein, das Thema nicht unter den Teppich zu kehren und für den Fall, dass sich das nicht vermeiden lässt, mit dem Gericht auf Konfrontationskurs zu gehen.
Die betroffenen Eltern und Kinder in keinem Fall alleine lassen. Weitere Helfer ins Boot holen.
An die Öffentlichkeit gehen u.a.
Alle Fakten des Falles frühzeitig auf den Tisch legen. Nur das ermöglicht das Gericht in der Haftung zu belassen.
Fazit: Wie in allen meinen Artikeln zum Thema Narzissmus sei gesagt, es obliegt keinem Laien an einer anderen Person den Narzissmus zu diagnostizieren. Fachpersonen werden sich hüten in eigener Sache zu urteilen. Sollte tatsächlich eine Form von Narzissmus vorliegen, so tut man gut daran Familienmitglieder oder ehemalige Partner nicht zu dämonisieren. Narzissmus hat in aller Regel einen tragischen Hintergrund und jeder Narzisst verdient unser aufrichtiges Verständnis.
Geht es um Familie und vor allem um Kinder wird es sehr schwierig. Doch auch Kinder sind eines Tages so stark, um mit dem narzisstischen Missbrauch umgehen zu können, daher muss der nicht-narzisstische Elternteil außerordentlich stark sein, um die Kinder so gut es geht zu schützen, die Familiengerichte tun das in aller Regel nicht.
Wichtig!!!!!!!
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14.04.2022