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Das Wechselmodell

Das Wechselmodell

 

 

Verschiedene Arten von Wechselmodellen

 

 

  • Nestmodell: die teuerste und vertrauensvollste Variante: Nur der Elternteil, der gerade im Wechselmodell „dran ist“, lebt im gemeinsamen Haus mit den Kindern. Der andere Elternteil hält sich inzwischen in seinem jeweils neuen Domizil auf.

Kann man sich nur bei extrem wohlhabenden Eltern mit insgesamt 3 Domizilen vorstellen; Vorteil: Kinder bleiben immer am Ort und müssen nicht „Tingeln“, alles bleibt für sie gleich, bis auf die Eltern, die abwechseln. Eltern müssen zum anderen Elternteil, von dem sie getrennt sind, großes Vertrauen haben. Aber Eltern, die sich so vertrauen, sind in der Trennung eher selten;

 

  • Paritätisches Wechselmodell (Pendelmodell): Die Kinder sind alle 2 bis 4 Wochen beim anderen Elternteil und diese teilen sich in etwa die Zeit zu je 50 %. Das ist die stressreichste und ebenfalls schon sehr teure Variante. Jeder Elternteil hat komplette Wohnung mit kompletter Kinderausstattung. Oft werden Eltern in ein solches Wechselmodell gezwungen, die z.B. ein Gewaltthema haben oder einfach nicht zusammenarbeiten können. Das lässt sich schlicht nicht umsetzen. Auch müssen beide Eltern sehr vermögend sein.
  • Asymetrisches Wechselmodell (wie das paritätische Wechselmodell nur ein Elternteil hat 40, der andere 60 % ).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit: Es gibt viele verschiedene Lebensmodelle. Wichtig ist aber, es muss jeder seinen Weg wirklich umsetzen können und es müssen alle Beteiligten auch wirklich glücklich sein mit dieser Lösung! D.h. es setzt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein voraus.

 

Wechselmodelle sollten immer Ausfluss der freiwilligen Entscheidung beider Eltern sind und nicht erzwungen werden.

 

Wechselmodelle wirken sich oft auch im Unterhaltsrecht aus.

 

Gerichte neigen leider auch mehr und mehr dazu, diese Wechselmodelle den Eltern aufzuzwingen zu wollen. Funktioniert das nicht, bildet das meist das Einfallstor eine Sorgerechtsentscheidung zugunsten des anderen Elternteils, der früher keinen Lebensmittelpunkt des Kindes bildete.

 

Daher sind Wechselmodelle immer eine größere Gefahr für betroffene Eltern und daher mit großer Vorsicht zu genießen.

 

Wechselmodelle sollten nur da verbindlich vor Gericht vereinbart werden, wo sie auch tatsächlich schon praktiziert und verlässlichen funktionieren. Kinder und Eltern, die das nicht gewohnt sind, werden überfordert sein.

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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19.04.2026

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