Das Verhältnis der Eltern zum Jugendamt
Weitere mögliche Konstellationen für Eltern mit dem Jugendamt
Fallkonstellation Eltern mit vielen Kindern und mit Kindern mit Einschränkungen (z.B. ADHS,
Lese-Rechtschreibschwächen, Rechenschwächen, Autismus u.a.).
Sachverhalt:
Eltern, die mehrere Kinder haben, sehen sich heute leider sehr oft dem Jugendamt ausgeliefert. Viele Kinder fordern. Leider haben viele Kinder seit der Coronazeit mehr psychische Krankheiten wie z.B. Anpassungsstörungen. Viele Kinder weigern sich zur Schule zu gehen und sich einem solchen Alltag zu stellen.
Wenn Eltern es nicht schaffen ihre Kinder in die Schule zu bewegen, steht ein Besuch des Jungendamtes an.
Mehrere Kinder, da gehen Jugendämter oft automatisch davon aus, Kinder in Heime geben zu wollen. Man stellt gerne fest, dass Kinder nicht so leben, wie es ideal wäre. Im Heim gehen sie dann in die Schule zuhause nicht.
Trotzdem haben die wenigsten Heimkinder Schulabschlüsse.
Oder den Besonderheiten eines Kindes könne im Heim besser nachgekommen werden. Ist zwar völlig unsinnig, weil dazu gar kein Personal vorhanden ist.
Rechtliche Lösung:
Ein Kind aus der Familie zu nehmen gemäß den §§ 1666 bzw. 1666a BGB macht man sich heute sehr leicht und die Gefahr ist für Eltern sehr groß.
Holen Sie sich Hilfe. Holen Sie sich engagierte Anwälte, Zeugen, Begleitung etc. Bleiben Sie mit Ihren Sorgen nicht alleine!
Fazit: Eltern müssen zusammenhalten und dürfen sich nicht zu Gegnern entwickeln, sonst hat die Familie verloren.
Dies gilt auch wenn es sehr schwerfällt;
Gerade lange, schwierige Phasen, dürfen Eltern nicht dazu bringen, sich zu entzweien;
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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11.08.2023