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Das Urlaubsrecht

Das Urlaubsrecht

 

Darf man Urlaub sich Urlaub selbst nehmen

 

Sachverhalt:

 

Brösel ist einer der besten Mitarbeiter des 11 – Mann Betriebes seines Arbeitgebers. Der Arbeitgeber betreibt eine Spenglerei. Er hat viele Privilegien, weil er sehr viel und sehr gut arbeitet. So ist es z.B. üblich, dass er sich selbst auch einmal sehr spontan ein paar Tage freinehmen kann, ohne dass er hierbei seinen Chef den Inhaber um Erlaubnis fragen muss. Es genügt ganz einfach, dass er in der Woche vorher per Whatsapp seinen Urlaub ankündigt und dann einfach am nächsten Tag oder in der nächsten Woche unterwegs ist.

 

So kam es, dass die Arbeitssituation für Brösel sehr intensiv war und er vom Jahresurlaub 23 noch über 10 Tage Urlaub hatte und den im Jahr 2024 im letzten Quartal auch noch anmelden wollte. Den gesamten Urlaub 2024 konnte Brösel nun noch gar nicht nehmen.

 

Brösel hat sich daher Anfang Dezember 2024 gleich 14 Tage spontan freigenommen d.h. schriftlich angemeldet und ist dann gleich in Urlaub gegangen, wie das immer so üblich bei ihm war.

 

Sein Chef hat das leider nicht gut gefunden, da noch so viel Arbeit bis Weihnachten auf den Betrieb warteten und er meinte so geht das nicht, er erteilt hiermit eine Abmahnung und würde bei nicht sofortigem Erscheinen eine außerordentliche Kündigung erklären. Da dies dann noch mit einem Anwaltsschreiben vorgetragen wird, wird dem armen Brösel flau und er geht zur Rechtsanwalt Kummer.

 

Rechtliche Darstellung:

 

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer weisungsgebunden und, dass sich ein Arbeitnehmer selbst Auszeiten nimmt oder Urlaub nimmt, davor ist in aller Regel zu warnen, da dies tatsächlich grundsätzlich eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung ohne weitere rechtliche Handlungen nach sich ziehen kann.

 

 

 

Doch in einem Fall wie diesem, wo ein Arbeitnehmer eine völlig andere Praxis mit seinem Arbeitgeber hat und es des Öfteren vorkam, dass er sich selbst Urlaub auch spontan nehmen konnte und in der Firma keine Vereinbarungen und Vorkehrungen für Notsituationen getroffen wurden.

 

Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall vertrauen können, dass ihm auch hier der Urlaub gewährt wurde. Er konnte nicht mit einer Ablehnung rechnen. Aber das Schreiben muss beachtet werden und eine kurzfristige Rückmeldung des Arbeitnehmers Brösel erfolgen.

 

 

 

 

 

Fazit:

 

Im Urlaubsrecht selbst gibt es wenige Vorgaben. Urlaub kann, wenn es nicht unüblich ist auch relativ spontan, also kurzfristig genommen werden.

 

In aller Regel sollte ein Urlaubsantrag immer förmlich per Brief oder Mail oder per üblichem Firmenmedium gestellt werden. Er muss innerhalb von 10 Tagen durch den Arbeitgeber bearbeitet werden und dem Arbeitnehmer bekannt gegeben werden.

 

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer sich keine „Auszeiten“ nehmen kann d.h. nicht einfach aufhören kann zu arbeiten, während er verpflichtet wäre zur Arbeit, länger von der Arbeit wegbleiben kann oder Ähnliches.

 

Es ist aber u.U. zu fragen, ob ein Arbeitnehmer, der sich seine Privilegien nehmen durfte und sich in der Vergangenheit regelmäßig seinen Urlaub selbst eingeteilt hat, das dann nicht auch in Zukunft tun darf.

 

Dies vor allem dann, wenn Urlaubstage ersatzlos zu verfallen drohen und u.U. dringend Urlaub wegen Stresserkrankungen oder der Familie benötigt wird.

 

Aber wie gesagt, dieser Aufsatz soll niemanden ermutigen, sich plötzlich und ohne Anlass einfach vom Arbeitsplatz zu verabschieden, das zieht in aller Regel eine Abmahnung oder Schlimmeres nach sich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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Elisabeth Aleiter

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22.11.2024

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