Das Problem der Hochzerstrittenheit
Das Problem der Hochzerstrittenheit von Eltern – auch das ist ein Dauerbrenner vor dem Hintergrund eines äußerst problematischen Sorgerechtsantrages
Am Beispiel eines Praxisfalles:
Sachverhaltsschilderung:
Frau Anna Brösel hatte ihren Adoptivsohn seit über 10 Jahren aufopfernd gepflegt. Vom Adoptivvater war sie nach 6jähriger Ehe inzwischen wieder geschieden. Der Vater hatte leichte narzisstische Züge. Das Adoptivkind wurde bis Sommer 2025 ausschließlich von der Kindesmutter alleine betreut d.h. das Kind hatte seinen Lebensmittelpunkt bei seiner Adoptivmutter und ging auch im Sprengel seiner Mutter zur Schule in München.
Dem Vater war das sehr recht. Er war mit seiner Karriere beschäftigt und hat eine neue Frau kennengerlernt mit der er inzwischen ein leibliches Kind hat.
Bis dahin lief für das Adoptivkind eigentlich alles wunschgemäß. Es hatte durch seine Mutter die beste Förderung und die Mutter sorgte auch dafür, dass der Sohnemann, der Arthur heißt auch regelmäßig seinen Pflegepapa sehen durfte. Der wollte das gar nicht so regelmäßig auch dem Pflegevater war das eigentlich bis dato relativ egal.
Arthur liebte beide Eltern gleichermaßen und war zufrieden. Beide Eltern waren noch nie beim Jugendamt und es gab nichts Auffälliges.
Nun ging es darum, Arthur war inzwischen 11 Jahre und es zeigten sich Auffälligkeiten in seinem Verhalten. Er zeigte ADHS-Merkmale in seinem Verhalten und das schon länger. Die Kindesmutter schaffte es Arthur so zu fördern, dass sein ADHS nicht behandelt werden musste. Sie machte viele Reisen mit ihm, ließ ihn viel Sport machen (Fußball u.a.), ließ ihn viele Kontakte zu anderen Jungs pflegen und zu seinem Großvater mütterlicherseits.
So kam Arthur um die Medikamente herum. In der Schule stand er auf 2. Arthur hatte ehrgeizige Pläne, wollte zur Polizei oder in den gehobenen Staatsdienst.
Hier war klar, Ritalin wird nie eine Alternative sein, da es eine Droge ist. Die Mutter war damit auf dem richtigen Weg.
Doch nun ging es darum, Arthur sollte einmal auf die Realschule gehen und einen guten Abschluss machen. Die Schulen, die mit ADHS in München zur Verfügung standen, hatten alle entweder zu hohe Anforderungen, die Arthur nicht erfüllen konnte oder die Klassen waren zu groß.
Die Mutter wollte daher mit Arthur vorübergehend für 1-3 Jahre eine Schulzeit in einer Schule im Bayerischen Wald bei Passau auswählen. Hier gab es kleine Klassen und ausreichend Förderung, damit Arthur auch mit ADHS ohne Medikamenten gut mitkommen konnte.
Die Mutter hatte sehr viel Arbeit investiert und präsentierte dem Vater freudestrahlend die Lösung. Sie hatte mit Arthur längst eine Ferienwohnung dort und war nur durch Zufall auf eine Schule im Bayerischen Wald aufmerksam geworden.
Sie hatte auch genaue Umgangspläne ausgearbeitet. Sie meldete sich und das Kind auch im Bayerischen Wald an (Doppelwohnsitz). Arthur sollte nur unter der Woche im Bayerischen Wald sein. Am Wochenende und auch unter der Woche konnte man trotzdem bequem Umgänge mit dem Vater wie immer einbauen.
Weder Armin, noch sein Vater hätten unter der Situation je gelitten.
Die Mutter, die bei BMW tätig ist, konnte ihre Dienstpläne gut nach dem Sohn richten. So konnte alles problemlos die Schule im Bayerischen Wald, der Umgang mit Papa und die sonstigen Kontakte des Kindes gut weiterhin gepflegt werden.
Doch ganz entgegen seinem sonstigen Verhalten, war der Vater von dieser Lösung nicht zu überzeugen. Er lehnte es rundheraus ab, bestand darauf, dass Arthur nun auf eine Realschule in München gehen solle.
Nur das Problem war, es gab nur eine Realschule, die Arthur aber abgelehnt hatte, die auch kleine Klassen hatte und extra Förderung für schwierige Kinder anbot mit Hausaufgabenkontrolle. Also müsste Armin eine Normal-Realschule in München besuchen, die er voraussichtlich nicht schaffen könnte (weil zu große Klassen, zu viel Ablenkung u.a.).
Die Mutter, die wütend auf den Vater war und Arthur die Möglichkeit einer guten Schule geben wollte, ging zu Anwalt Sorglos und meinte er sollte einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge stellen. Sorglos beantragte die Sorge in einem Dreizeiler und ließ die Mutter einen selbstabgefassten Schriftsatz zu Gericht reichen, warum sie ab sofort die Alleinsorge haben sollte im E.A. Verfahren, da es eilen würde.
Hier wurde die Mehrfachstufenprüfung zum Sorgerecht nicht durchgeführt und das Risiko
einer Fehlentscheidung der Kindesmutter aufgebürdet.
Auch wurde leider kein minimalinvasive Lösungsansatz gewählt, nur die Schulangelegenheiten im e.A. Verfahren auf die Mutter übertragen zu lassen.
Es kam wie es kommen musste, das so angerufene Amtsgericht, das inzwischen auch einen Gegenantrag des Vaters auf Übertragung der Alleinsorge auf ihn im Wege der E.A. vorliegen hatte, entschied kurzerhand dem Vater die Alleinsorge zu übertragen.
Die Begründung war sehr spekulativ aber entspricht den Gegebenheiten der Praxis:
Der Vater sei neutral und zuverlässig.
Der Vater sei der Garant, dass das Kind da bleibe wo es war, infolgedessen sollte er für das Kind eine Schule in München aussuchen.
Die Mutter hatte vorgehabt, mit dem Kind rechtswidrig in den Bayerischen Wald flüchten zu wollen, was nicht stimmt weil sie ihr Ansinnen vorgetragen hat, sowohl dem Vater als auch dem Jugendamt.
Doch das Gericht hat diese Entscheidung im Juli 2025 getroffen und weicht seither nicht davon ab.
Die Kindesmutter hat sich gewehrt und zigfach bewiesen, dass sie eine gute Mutter war und niemals geplant hat, München für immer den Rücken zu kehren. Die Schule im Bayerischen Wald war nur eine Übergangslösung für 1-3 Jahre.
Auch in dieser Zeit, war Arthur regelmäßig in München und bei seinem Vater zum Umgang.
Nichts aber auch gar nichts half. Die Situation hält bis heute an.
Der Kindesvater wurde von den Behörden inzwischen aufgeklärt. Er leistet Widerstand wo er nur kann.
Rechtliche Einordnung:
Die Kindesmutter hat inzwischen einen Wechsel zu Rechtsanwalt Kummer vollzogen. Auch das wird ihr zum Nachteil ausgelegt.
Inzwischen sind die Behörden zu der Ansicht gelangt, streiten die Eltern weiter, kommt das Kind ins Heim, weil Hochstrittigkeit vorliegt, die zwischen beiden Eltern steht und die auf Dauer das Leben von Arthur gefährden.
Rechtsanwalt Kummer sagt aus seiner Erfahrung:
Leider geht es heute vielen Müttern so, die das beste für ihre Kinder wollen. Die Behörden befrieden Auseinandersetzungen nicht, sondern befördern diese.
Meinen Eltern dann, für ihre Kinder streiten zu müssen, so geht das genau immer weg von dem, was gute Eltern wirklich für ihre Kinder wollen.
Die Regelungen, die eine Teilung der Sorge in solchen schwierigen Fällen vorsehen, gibt es zwar. Doch die Gerichtspraxis lehnt diese Lösungen rundheraus ab.
Ist dann einmal die Entscheidung der Sorge auf einen Elternteil gefallen, so ist das selten zum tatsächlichen Wohle des Kindes gesehen und die Behörden lassen sich auch mit keinem Schriftsatz mehr vom Gegenteil überzeugen.
Wichtig!!!!!!!
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17.08.2026
