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Das neue Recht, das die Befragung von KIndern im Familienrecht regelt

Das neue Recht zur Befragung von Kindern im Familienrecht

 

 

Das alte Recht sah es in aller Regel vor, dass Kinder vor dem 14. Lebensjahr kaum befragt wurden und das auch nur in sehr strittigen Fragen.

 

Im aktuellen Recht und Praxis sieht es völlig anders aus.

 

Hier werden Kinder schon als Babies zu Gericht gebraucht, um betrachtet und untersucht zu werden. Eltern und Anwälte sollten das besonders beachten. Denn jeder Antrag, der gestellt wird, führt zu einer Befragung d.h. zu so einem Termin.

 

Kinder sind da mit Gericht und Verfahrensbeistand alleine in einem Raum.

 

Die Praxis ist teilweise befremdlich z.B. Gerichte befragen sogar manchmal Kindergartenkinder was sie zu Unterhaltszahlungen meinen oder wie sie zu Streitfragen stehen oder wie sie ein Wechselmodell finden. Das sind für Kinder sehr schwierige Fragen und auch nicht für ihre Entwicklung förderlich.

 

 

 

 

 

Fazit: In Familienverfahren tauchen aktuell viele Fragen auf, die völlig neu sind und auch erfahrene Kollegen nicht ganz ungerührt lassen.

Eltern müssen sich früh wirklich kompetent beraten lassen, um alle Problemstellungen wirklich zu kennen!

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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20.04.2026

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