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Das handschriftliche Testament

Das eigenhändige Testament

Wie klärt man die Echtheit eines Testamentes?

 

Sachverhalt:

 

Brösel Alfons ist als Alleinerbe seiner kinderlosen und sehr vermögenden Cousine in deren handschriftlichen Testament benannt. Der Bruder von Brösel Peter ist bei der Testamentseröffnung entsetzt und geht davon aus, dass das Testament seiner Cousine nicht von dieser stammt.

 

Es kommt zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht München.

 

Peter Brösel trägt im Laufe des Rechtsstreites vor, dass er davon ausgeht, dass das Testament, das Alfons begünstigt, gefälscht wurde.

 

Der Vorsitzende Richter meint lediglich, er habe das Testament geprüft und halte es für wirksam. Er habe das handschriftliche Testament kritisch mit der Handschrift der Erblasserin anhand anderer von ihr vorliegender Schriftstücke verglichen und keine Abweichungen bei den Schriftproben entdecken können. Auch hat der Vorsitzende Richter die Eltern des Peter Brösel und zwei engere Freundinnen der Erblasserin befragt, die von dem Willen der Cousine wussten und diesen auch bestätigen konnten.

 

Peter Brösel insistiert und meint, er gehe davon aus, dass das Testament gefälscht sei.

 

Der Vorsitzende Richter fragt, ob Peter Brösel dafür Beweise habe, ob er dazu Genaueres ausführen könnte.

 

Peter Brösel hat keine, trägt nichts vor.

 

Peter Brösel trägt nichts weiter mehr vor.

 

Er verliert dieses Verfahren.

 

 

Rechtliche Beurteilung: Hier hat z.B. kürzlich das OLG Hamburg am 27.8.2020 entschieden,

dass es genügt, wenn ein Tatsachengericht nach pflichtgemäßem Ermessen selbst entscheidet, ob Anlass zur Einholung eines Sachverständigengutachtens besteht oder nicht. Da das Gericht hier das handschriftliche Testament selbst kritisch geprüft hat und keine Zweifel für die Wirksamkeit des Testamentes hat bzw. auch zum Erblasserwillen Anhaltspunkte im näheren Umfeld der Erblasserin fand, kann er nach pflichtgemäßem Ermessen ein Gutachten ablehnen und daher bei Nichtvorliegen weiterer Tatsachenvorträge von Peter, dessen Antrag zurückweisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit: Erbrechtsprozesse sind sehr schwierig zu beurteilen. In jedem Fall, sollte ein/e Rechtsanwa(ä)ltin hinzugezogen werden der oder die einen solchen Prozess und die Erfolgsaussichten gut beurteilen kann.

 

 

 

 

 

 

 

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12.04.2021

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