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Das Ehegattentestament - bekannte Inhalte - viele offene Fragen

Das Ehegattentestament – bekannte Inhalte – aber viele offene Fragen

Der gleichzeitige Tod im Ehegattentestament.

 

Sachverhalt:

 

Brösel möchte mit seiner Ehefrau Berta möglichst kostengünstig ein Berliner Testament abfassen. Beide fassen das Testament handschriftlich ab. Die Formulierungen entnehmen beide einem Ratgeber. Ihr Testament beinhaltet eine Formulierung: „Sollten wir beide gleichzeitig versterben, erben unsere Kinder…….

 

 

Eines der Kinder von Brösel hat nun eine Frage wie die Schlusserbenklausel nun zu verstehen ist, da gleichzeitiges Versterben von Ehegatten ja relativ selten ist. Greift diese Klausel auch, wenn Ehepartner zeitlich nacheinander versetzt sterben oder sogar dann greifen, wenn viele Jahre dazwischen liegen.

 

Brösel ist überfragt und fragt seinen Rechtsanwalt Kummer.

 

RA Kummer rät, diese Formulierung noch genauer auszugestalten. Grundsätzlich erklärt er geht die Rechtsprechung sehr weit im Verständnis solcher Formulierungen um. Man geht bei dieser Formulierung davon aus, dass beide Erblasser verstorben sind, ob dazwischen mehrere Jahre liegen oder nicht und auch die Todesursachen können völlig unterschiedlich sein.

 

Sollte Brösel tatsächlich einen Fall meinen wollen, indem die Erblasser gleichzeitig also zur gleichen Zeit und an der gleichen Ursache sterben (z.B. Flugzeugunfall), dann muss er das konkreter darstellen und festlegen, was für einen solchen Sonderfall gewünscht wird.

 

 

 

 

 

Fazit: Die Verfasser von Berliner Testamenten sollten sich der Bedeutung und Wichtigkeit aller Formulierungen, derer sie sich bedienen genauestens Bescheid wissen. U.U. ist eine anwaltliche Beratung unumgänglich. Viele dieser Formulierungen sind in der Laiensphäre zweideutig und die Schlussfolgerungen, die dann getroffen werden, sind keinesfalls immer zutreffend.

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

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01.04.2021

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