Das Drogenproblem eines Vaters kann zum Familienproblem werden.
Das Problem: Wenn das Drogenproblem eines Vaters zum Umgangsproblem für Mutter und Kind werden kann;
Am Beispiel eines Praxisfalles:
Sachverhaltsschilderung:
Eine Mutter aus Bayern hat 2 Kinder Sohn und Tochter 4 und 6 Jahre. Sie ist mit dem Vater der Kinder nicht verheiratet. Der Vater ist Amerikaner und lebt seit über 10 Jahren in Deutschland. Er fordert den Umgang vehement ein, steht allerdings regelmäßig unter dem erheblichen Einfluss von Alkohol und Drogen.
Ein Forensisch Toxikologischer Test, den der Vater zu seinem Alkoholkonsum im laufenden Umgangsverfahren vor dem Familiengericht einmal freiwillig abgeleistet hat, betrug über 60 pg/mg, was eine hohe Menge des Alkoholkonsums belegt und damit eine äußerst intensive Abhängigkeit bedeutet (der Wert von 30 besagt schon Abhängigkeit). Kaum 3 Monate später liefert der Vater einen weiteren Test, der nun ein Ergebnis von 0 zeigt.
Die Mutter argumentiert im laufenden Umgangsverfahren vor Gericht, dass sie an eine Alkoholabstinenz des Vaters nicht glauben kann.
Sie sieht die Kinder in Gefahr.
Der Vater lehnt weitere Untersuchungen ab.
Das Gericht sieht nach einem über 2,5 Jahre laufenden Umgangsprozess keine Veranlassung mehr, dem Vater nicht mehr zu trauen.
Der Vater lehnt weitere Untersuchungen und Tests ab.
Das Gericht beschließt nun Umgänge und Umgangsausweitungen ohne jegliche weitere Tests in Bezug auf Alkohol und Drogen.
Die Kindesmutter versteht dies nicht. Es wurde im ersten Teil des Verfahrens ein begleiteter Umgang angeordnet, der allerdings nach einigen Terminen wieder beendet wurde. Ist leider übliche Praxis, zu dem konnte die Mutter auch kein Vertrauen zur Umgangsbegleitung aufbauen.
Rechtsanwalt Kummer, den die Mutter mittlerweile beauftragt hat, kennt die Problematik. Umgangsbegleiter provozieren solche Probleme mitunter schon einmal, um die Mutter, die gute Argumente hat, als hysterisch und überbesorgt dastehen zu lassen.
Rechtliche Einordnung:
Leider sehen Gerichte bei solchen Fällen kaum Gefahren und begreifen die Mütter als überbehütend oder gar hysterisch. Doch die Sorge ist völlig berechtigt. Das Maß wie Gerichte, Jugendämter und Verfahrensbeistände sich um Kinder sorgen ist eher flexibel. Besorgte Mütter haben da eher wenig Mitspracherecht.
Wichtig!!!!!!!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit. Es gibt immer die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (089/29161423)!
Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.
Elisabeth Aleiter
Rechtsanwältin
Schubertstraße 6
80336 München
Tel.:089/29161423
Fax:089/29161437
Mail: info@kanzlei-aleiter.de
20.08.2026
