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Corona und Verträge

Auswirkungen der Pandemie auf einzelne Rechtsverhältnisse

 

  • Mietverhältnisse,

Gewerbliche Mieter können für die Zeit des Lockdowns ihre Mietzinshöhe anpassen. Dies gilt vor allem wenn Betriebe durch den Lockdown schließen müssen. Pauschale Mietzinskürzungen um 50 % sind so nicht möglich. Es muss im jeweiligen Einzelfall über die Kürzung entschieden werden.

 

  • Ferienwohnungen, Hotels,

Wenn vor Lockdown eine Unterkunft gekündigt werden muss, hat der Mieter auch Anspruch auf die Rückerstattung der Anzahlung. Grundsätzlich sind unnötige Reisen zu unterlassen. Vermieter von Ferienwohnungen sind in aller Regel nicht auf das Einkommen angewiesen.

 

  • Fitnessstudioverträge u.a.

Verträge mit dem Fitnessstudio können angepasst und u.U. auch enden.

 

Fazit: Die Pandemie fordert die Menschen und alle rechtlichen Verhältnisse. Leider sind viele Regelungen nicht auf diesen Fall konzipiert, den Schaden hat oft der Bürger.

Schadenersatzforderungen gegen die Politik werden aber umfassend ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Elisabeth Aleiter

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29.07.2022

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