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Corona im Familienrecht

Corona im Familienrecht

 

Ist das Verstoßen eines Elternteils gegen Coronavorschriften ein Grund Kinder aus der Familie zu nehmen?

 

Der Kindesvater Brösel beantragte im Eilverfahren (Verfahren Antrag auf einstweilige Anordnung), dass die beiden gemeinsamen Kinder Doris und Kurt statt bei der Mutter Brösel, vorerst bei ihm leben, weil die Kindesmutter die Corona-Ausgangsbeschränkungen nicht ernst genug nehmen würde. Er zählte dafür auf, dass viele verschiedene Personen zu Besuch gekommen seien. Außerdem sah Brösel eine gewisse Gefahr von einem jungen Hund ausgehen. Der Vater schilderte Erziehungseinschränkungen der Mutter.

 

Der Kindesvater Brösel hatte aber in seinem Antrag wenige Erfolgsaussichten. Der Antrag wurde vor dem AG Familiengericht tatsächlich zurückgewiesen. Brösel zog vor das OLG. Das OLG wiederum verhängte gegen die Mutter Auflagen, aber nur den Hund betreffend, nicht wegen Corona, hier sollten laut Gericht wohl die Verordnungen der Länder ausreichen.

 

Fragen zur Erziehungsfähigkeit oder ob die Kinder statt bei Mutter Brösel bei Vater Brösel leben sollten, können nicht im Eilverfahren, sondern nur im Hauptsacheverfahren geprüft werden, so das OLG.

 

 

Fazit: Corona bzw. die jeweiligen Verhaltensmaßregeln stellen derzeit keine zwingende Maßgabe dafür dar, Sorge-und Umgangsregelungen zwingend zu ändern.

 

 

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08.01.2021

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