Besuch vom Jugendamt!!!
Müssen Eltern eine Kontaktaufnahme des Jugendamtes Ernst nehmen?
Sachverhalt: Familie Brösel erhält eine Anfrage des Jugendamtes. Man möchte zum Hausbesuch kommen und die Kinder sehen. Man erhielt aus der Nachbarschaft einen Hinweis, dass es den Kindern nicht gutgehe.
- Man sollte im Vorgespräch mit dem Jugendamt freundlich und zugewandt sein und einen Besuchstermin innerhalb von 2-4 Wochen unbedingt ermöglichen.
- Man sollte sich für den Besuch einen Zeugen dazu laden (Rechtsanwalt) oder eine nüchterne im Umgang mit Behörden geübte Privatperson.
- Es sollten auch Protokolle des Gesprächs angefertigt werden, die im Streitfall auch ausgetauscht werden können;
- Die Zeit sollte so gewählt werden, dass die Kinder, um die es im Wesentlichen geht, wach und orientiert sind. Die Kinder sollten auf das Gespräch vorbereitet werden. Sie sollten wissen, dass es um sie geht und um was es bei dem Termin geht. Die Aufklärung der Eltern sollte kindgerecht sein. Die Kinder sollten sensibilisiert sein. Es ist nicht sinnvoll, dass die Kinder überängstlich oder gar aggressiv sind.
- Der Unterfertigenden wurden solche Fälle in den letzten Jahren sehr oft gemeldet. Einmal z.B. weil Eltern ihre Kinder zu sehr auf die Corona-Sicherheit hin erzogen hätten, in anderen Fällen, gerade umgekehrt.
- Risiken: Es kann bei einem solchen Besuch bleiben, es ist aber auch möglich, dass ein Gefährdungsfall gesehen wird und die Sache dann, oft ohne große Vorankündigung ans Familiengericht weitergegeben wird;
Fazit: Eltern müssen von Anfang an eine Kontaktaufnahme des Jugendamtes unbedingt ernst nehmen.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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29.07.2022