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Beschlüsse im Kindschaftsrecht im E.A. Verfahren werden sofort wirksam

                                                   Beschlüsse im Kindschaftsrecht werden sofort wirksam!!!

 

Daher ist es für betroffene Eltern unbedingt wichtig, entsprechende Anträge zu stellen, daher dieser wichtige Fall von 19. KW noch einmal mit einem wichtigen Detail

 

 

Sachverhaltsschilderung:

 

Gerda Brösel ist eine liebevolle Mama von 2 Kindern Jan 7 Jahre und Marie 4 Jahre. Sie lebt von Wolfgang Brösel schon länger getrennt, allerdings leben beide Eltern mit den Kindern noch im gemeinsamen Heim. Das Haus gehört beiden Eltern.

 

Beide Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge.

 

Gerda hat viel Streit mit Wolfgang und des Öfteren kommt die Polizei. Schließlich muss Wolfgang Brösel das Zuhause verlassen und darf bis auf Weiteres auch die Kinder nicht mehr sehen. Die Kindesmutter hat einen Gewaltschutzantrag gestellt und einen Sorgerechtsanwalt gestellt. Das Gericht beraumt das Gewaltschutzverfahren an, der Vater muss das Haus verlassen.

 

Später folgt ein weiterer Gerichtstermin, indem es um die Sorge im Eil- wie im Hauptsacheverfahren geht, die die Kindesmutter ebenfalls gestellt hat.

 

Das Gericht stellt im ersten Gerichtstermin, bei dem es um die Sorge der beiden Kinder geht, eine Kindeswohlgefährdung fest durch ständigen Streit der beiden Eltern. Es ging nicht um die Gewalt von einer Elternseite!

 

Das Gericht rügt das Verhalten beider Eltern. Man sei unversöhnlich und hart gegeneinander! Auch fordert das Gericht die Eltern auf, künftig (obwohl ein Gewaltschutzverfahren im Raum stand) engen und regelmäßigen Kontakt wegen der Kinder zu pflegen! Gleichzeitig fordert das Gericht aber von der Kindesmutter, dass sie aufgrund der Streitigkeiten eine eigene Wohnung suchen soll!

 

Im Anschluss hört das Gericht die Kinder an und diese schildern, dass der Papa zwar da sei, aber von der Mutter aus, nichts mehr mit ihnen unternehmen darf. Sie vermissen Ausflüge und das normale Leben. Die Befragung der Kinder dauert keine 10 Minuten.

 

Nachdem die Eltern und Kinder das Gerichtsgebäude verlassen haben, erhält Rechtsanwalt Ungeheuer der Anwalt der Mutter am Tag darauf schon eine Abschrift des Vermerkes des Gerichts vom Gerichtstermin zu allen 2 Sorge Verfahren. Weiterhin Beweisbeschluss im Hauptsacheverfahren Sorge, dass eine psychologische Sachverständige alle Fragen des Gerichts zum Sorgerecht, etwaige Gefährdung, Verbleiben der Kinder etc. zu prüfen habe und einen Beschluss des Gerichts im Sorge Eilverfahren, dass die Kinder bis auf Weiteres zum dem Vater und in ihrem gewohnten Umfeld am Haus des Vaters bleiben sollen, da er noch der neutralere Part sei. Dies gilt dann auch, wenn die Mutter dann auszieht.

 

Rechtsanwalt Ungeheuer rät der Kindesmutter sich dem Verfahren zu stellen. Ein familienpsychologisches Erziehungsfähigkeitsgutachten sei gut für die Mutter und würde ihre Leistungen herausarbeiten.

 

Rechtliche Lösung:

 

Die Kindesmutter ist völlig entsetzt und wechselt zum Rechtsanwalt Kummer. Dieser bestätigt ihr, dass Sorgerechtsanträge in dieser Form und ohne Anhaltspunkte keinesfalls erfolgversprechend sind. Im Rahmen der Sorgerechtsanträge muss eine umfassende mehrstufige Kindeswohlprüfung stattfinden, damit das Gericht mit dem Antrag etwas anfangen kann. Doch das hat im Antrag nicht stattgefunden.

 

 

Auch sollte immer gegen einen Beschluss im e.A. Verfahren ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattfinden gemäß § 64 Abs. 3. 2. Halbsatz FamFG.

 

So kann verhindert werden, dass Kinder zu einem anderen Lebensmittelpunkt gesetzt werden, bevor nicht endgültig Klarheit im Hauptsacheverfahren geschafft wurde.

 

Einer Begutachtung sollte nicht unbedingt zugestimmt werden. Die Beteiligung an einer Begutachtung ist völlig freiwillig. Mütter haben selten Gutes von den Gutachtern zu erwarten, wenn das Gericht die bereits getätigten Vorgaben macht, wie in diesem Fall.

 

 

 

Fazit: Behördenmitarbeiter, Gerichte sind leider immer noch nicht ausreichend geschult und können selbst oft mit den Fallschilderungen nichts anfangen oder sind sogar oft damit überfordert;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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16.08.2026

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