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Arbeitslohn, Mindestlohn, Arbeitszeit

Arbeitslohn – Mindestlohn- Regelungen um den Lohn und Arbeitszeit

 

  • Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2019 auf 9,19 brutto und ab Januar 2020 auf 9,35 EUR brutto zu erhöhen. 

 

  • Der Mindestlohn gilt in ganz Deutschland als unterster Standard.

 

  • Wer einen Minijob hat, hat ebenfalls Anspruch auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Allerdings können Minijobber jenseits aller Schutzgrenzen zu allen Tages- und Nachtzeiten eingesetzt werden, ohne dass der Lohn sich ändert. Minijobber verdienen lediglich bis zu 450 EUR. Das kann im Einzelfall auch viel weniger sein. Keinesfalls mehr als 450,00 EUR. Allerdings können Minijobber nur 50,90 Stunden pro Monat arbeiten.

 

  • Für Jugendliche d.h. Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten besondere Schutzbestimmungen. Sie dürfen nur 40 Stunden pro Woche arbeiten und nur von Montag bis Freitag, ohne Wochenendbeschäftigung.

 

  • Zwischen dem Ende einer täglichen Arbeitszeit und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit bestehen (§ 5 Abs. 1 ArbZG).

 

Fazit:

Dieser Bereich im Arbeitsrecht unterliegt einem regen Wandel.

 

 

 

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29.03.2019

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