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Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

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Anwälte verstehen? Geht das?

Was will mein Anwalt von mir?

Wer seinen Anwalt neu kennenlernt muss sich erst einmal mit vielen Begriffen aus der Rechtswirklichkeit auseinandersetzen.

 

  • Erstberatung: In aller Regel wird zunächst eine Erstberatung stattfinden, in der sich Anwalt und künftiger Mandant näherkommen; hier werden, noch ohne konkrete Unterlagen die Probleme des Mandanten angerissen und die möglichen rechtlichen Schritte skizziert. Ein Rechtsanwalt gibt dann auch Angaben zu den Erfolgsaussichten und den zu erwartenden Kosten bekannt;

 

  • Kosten: Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten sollten unbedingt konkrete Fragen gestellt werden d.h. Fragen nach konkreten Zahlen sind unbedingt wichtig. Hier sollte auch geklärt werden, ob der Rechtsanwalt ein gesetzliches Honorar anstrebt und von welchem Gegenstands- oder Streitwert er konkret ausgeht und welche Gebühren hieraus entstehen oder ob ein Honorar nach Vergütungsvereinbarung in Aussicht gestellt wird. Hier sollte der Rechtsanwalt gleich nach einem Muster für eine solche Vereinbarung gefragt werden.

 

  • Vollmacht: Damit ein Rechtsanwalt tätig werden darf für seinen Mandanten erteilt dieser einen Auftrag und in Folge die Vollmacht dazu. Die Vollmacht ermächtigt den Rechtsanwalt für den Mandanten in den dort dargestellten Lebens-und Tatsachverhalten tätig werden zu dürfen.

 

  • Ein Rechtsanwalt muss beim Erstgespräch eine Belehrung gemäß Dienstleistungsverordnung erteilen d.h. er muss einen vorgefertigten Vordruck aushändigen, indem er darstellt, wer alles in seiner Kanzlei als Berufsträger gemeldet ist und nach welchen Berufsregelungen er tätig ist, seit wann er seine Zulassung hat, wo er seine Haftpflichtversicherung hat u.a.

 

 

 

 

 

  • Datenschutzbestimmungen DSGV: Ein Rechtsanwalt sollte ebenfalls die Erlaubnis des Mandanten einholen, wenn er per handelsüblicher Email oder den Mesengerdiensten arbeitetet.

 

 

Beispiel einer Erstinformation für Mandanten:

 

Betreff: Erstinformation zur Mandatseröffnung:

 

Sehr geehrte Frau………………………………,

 

gem. Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung bin ich verpflichtet Ihnen folgende Informationen in schriftlicher Form zukommen zu lassen.

Meinen Namen, den auch meine Kanzlei trägt, die ladungsfähige Adresse die Telefonadresse und die Adresse meiner Homepage finden Sie oben rechts auf meinem Briefkopf. Meine FaxNr. lautet: 089/29161437. Die E-Mail-Adresse lautet: info@kanzlei-aleiter.de. Ich habe meine Berufszulassung in Deutschland/Freistaat Bayern erworben und bin ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer München für den Oberlandesgerichtsbezirk München. Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und die Berufsregeln für Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Für Fachanwälte gilt die FAO, Fachanwaltsordnung.

Zu den Berufsregelungen für Rechtsanwälte: www.brak.de

Meine UStIDNr. lautet: 180017810.

 

Meine Haftpflichtversicherung ist die Allianz Haftpflichtversicherung, Adresse:

Dieselstraße 8, 85774 Unterföhring. Die Versicherung versichert Tätigkeiten in Deutschland.

 

Unterschrift Rechtsanwalt

 

Ich habe die Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich wurde auch darüber belehrt, dass ich mir diese Informationen jederzeit auf der Homepage von Frau Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter wieder ansehen kann unter www.kanzlei-Schmittchen.de.

 

 

…………………………………………………………………………………………………..

…………………………………, den                                                                  Unterschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel einer Vollmacht:

 

Rechtsanwalt

 

                                                             Zustellungen werden nur an

den/die Bevollmächtigte(n) erbeten!

 

 

Vollmacht

 

in Sachen  

 

wegen

 

Vollmacht erteilt

 

  1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
  2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
  3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;
  4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);
  5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegen­nahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter „wegen …“ genannten Angelegenheit.

 

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbe­sondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

 

__________________________________                     __________________________________

(Ort, Datum)                                                                (Unterschrift)

 

 

__________________________________                     __________________________________

(Ort, Datum)                                                                (Unterschrift)

 

 

 

 

Beispiel einer Vergütungsvereinbarung:

Vergütungsvereinbarung

 

zwischen

………………………………………………………………………………………………..

Im Folgenden Mandant

und

Rechtsanwalt……………

 

wird folgendes vereinbart:

I.Mandantsgegenstand, Tätigkeit der Frau Aleiter

 

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Sachen ……………………………………………….

 

II. Regelung der Vergütung

1.Stundensatz, Mindestvergütung,

 

Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit von dem Mandanten eine Vergütung, die nach Zeitaufwand zu honorieren ist. Es wird ein festes Stundenhonorar in Höhe von 90,00 € / Stunde vereinbart.

 

2.

Die hier zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung für die reine Beratungstätigkeit i.S. von § 34 RVG bleibt Rechtsanwalt – anrechnungsfrei- auch dann erhalten, wenn sich ihre Tätigkeit in derselben Angelegenheit außergerichtlich und gerichtlich fortsetzt. Dasselbe gilt für vereinbarte Vergütungen für außergerichtliche Tätigkeiten, auch diese werden nicht mit weiteren Gebühren verrechnet, die mit der anschließenden gerichtlichen Tätigkeit zusammenhängen. Der Mandant hat die Beträge der dann dem RVG zu entnehmenden Vergütungstatbestände in vollem Umfange zusätzlich zu zahlen.

 

3. Reisezeiten

Reisezeiten, Reisekosten und etwaige Hotelaufenthalte werden separat nach Rücksprache fest vereinbart.

 

4. Keine Anrechnung dieser Vergütung auf spätere gesetzliche Gebühren

Eine Anrechnung der Vergütung auf gesetzliche Gebühren aus einer späteren gerichtlichen Tätigkeit unterbleibt.

 

 

5. Abrechnungsmodus/ Zeitabrechnung/ Rechnungsstellung / Vorschüsse

 

Rechtsanwalt rechnet auf Vorschussbasis ab. Der Mandant verpflichtet sich mit der Unterzeichnung dieser Vergütungsvereinbarung einen ersten Vorschuss in Höhe von ……………. EUR (netto ……… EUR zzgl. 20 EUR Auslagen, 19 % MWSt) an das Konto von Rechtsanwalt an, zu überweisen. Rechtsanwalt verpflichtet sich den geleisteten Arbeitsaufwand in einer Zeitübersicht darzustellen und jederzeit dem Mandanten auf Abruf zur Verfügung zu stellen.

Bei Beendigung des jeweiligen Mandates wird eine abschließende Stundenaufstellung übermittelt, die Tag, Stunden und genaue Darstellung der Tätigkeiten am jeweiligen Fall genau enthält.

 

6. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

 

III. Hinweise

 

Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergütungsvereinbarung von den gesetzlichen Gebühren gem. RVG abweicht. Die hier vereinbarten Gebühren können je nach Fall über den gesetzlichen Gebühren liegen oder darunter (z.B. bei Vertragsgestaltungen) Die gesetzlichen Gebühren nach RVG richten sich nach dem Gegenstandswert, welcher sich grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten bemessen. Dem Mandanten ist bekannt, dass die hier vereinbarten Vergütungen eine Zahlungsverpflichtung zu den vereinbarten Gebühren begründen.

Insofern wird der Mandant darauf hingewiesen, dass etwaige außergerichtliche oder gerichtliche Erstattungsansprüche nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren gegeben sind.

Eine Rechtsschutzversicherung oder ein Gegner im Prozess erstatten allenfalls die gesetzlichen Gebühren aber nicht die Vergütung nach Vergütungsvereinbarung.

 

……………………………………….., den…………………………………………………………………

 

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Mandant

 

 

       ……………………………., den…………………………..

 

 

 

…………………………………………………………………………………………………………………

Rechtsanwalt

 

 

Fazit:

Es schadet nicht, sich auf den Websiten von Anwälten und auch auf der Website des Rechtsanwalts, den man aufsuchen möchte, zu informieren, was dort u.U. an einleitenden Worten und Formularen zu finden ist.

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Es werden bewusst Einzelfälle gewählt.

 

Sollten Sie Interesse an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich gerne jederzeit.

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

Schubertstraße 6

80336 München

Tel.:089/29161423

Fax:089/29161437

Mail: info@kanzlei-aleiter.de

www.kanzlei-aleiter.de

05.12.2019

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