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Anwälte für Familienrecht, Fachanwälte für Familienrecht - was tun die?

Anwälte – Fachanwälte für Familienrecht – Was tun die???

 

 

Mich rief gestern wieder eine potentielle Mandantin an und meinte, sie möchte sich sofort von ihrem Anwalt trennen. Er sei zwar Fachanwalt für Familienrecht, doch das habe ihr bisher nichts genützt. Er würde ihr nicht zuhören, der würde sich nach Wochen erst wieder melden. Schriftliche Unterlagen (Schreiben, Schriftsätze) brauchen sehr lange, sind dann auch oft noch anders als besprochen oder u.U. auch falsch etc.

 

Gerichtsverfahren, insbesondere Familienverfahren

 

Die Unterfertigende beobachtet mit Sorge, dass viele Verfahren vor den Familiengerichten so aufwendig von den Behörden betrieben werden (insbesondere Verfahren, die darauf gerichtet sind, Familien die Sorge für Ihre Kinder zu entziehen oder streitige Familienverfahren zwischen Eltern, die auszuufern drohen, was nicht Schuld der Eltern ist!), hier hat es ein Anwalt so schwer, seine Mandanten gut und zielgerichtet zu vertreten!

 

Egal, ob er Fachanwalt ist oder nicht. Viele Anwälte sagen der Verfasserin immer öfter, dass Sie selbst verwundert sind, was in solchen Verfahren oft an Mengen an Arbeit geleistet werden soll und wie massiv das Ganze ist.

 

Auch ist klar, dass ein solcher Anwalt nicht nur eines von diesen Verfahren hat, sondern viele, wenn er davon leben soll und Erfahrung damit haben soll.

 

In aller Regel haben diese Verfahren auch riesen Massen an Verfahrensbeteiligten, die sich gegen die oder gegen einen Elternteil stellen. Die sagen dann uni sono dasselbe und das führt dazu, dass der Elternteil oder die Eltern, die die Sorge einbüßen sollten oder die für gute Lösungen für ihre Kinder kämpfen und so nicht ausreichend gewürdigt werden.

 

Wenn Eltern streiten, gibt es einen gegnerischen Elternteil und einen gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt (meist mindestens 2-5 Personen, die am Fall arbeiten), den Verfahrensbeistand (angeblicher Vertreter der Kinder, der aber oft nicht wirklich die Kinderrechte vertritt), Gutachter (wenn Eltern ihr Recht nicht vertreten haben, dass sie Gutachten ablehnen), u.U. noch auch noch weiterer Psychiater, der auch begutachten soll, Stellungnahmen von Erziehungsbeistandschaften, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger etc. pp…

 

Die Eltern, werden von dieser Masse an Gegnern, praktisch überstimmt. Auch sorgen diese Beteiligten dafür, dass alles, was die Eltern für ihre Kinder tun, als auffällig, unüblich oder gar gefährlich dargestellt wird.

 

 

 

 

 

Anwälte und gerade Fachanwälte für Familienrecht, sind auf die fachliche Bearbeitung der Fälle konzentriert.

 

Auch sind sie mit der Bearbeitung der Fälle schlicht auch beschäftigt und oft bis aufs letzte gefordert, wenn nicht oft manchmal auch überfordert und das gilt für alle Anwälte!

 

Was Anwälte für diese Art von Arbeit mehr brauchen würden, wäre eine Praxis in psychologischen Dingen. Eltern, die von diesen Verfahren betroffen werden, sind in Angst und Schrecken, wenn solche Verfahren anlaufen.

 

Anwälte sind mehr und mehr gezwungen auch auf die psychologischen Nöte ihrer Mandanten einzugehen und müssen entsprechende Gespräche anzubieten. Darum kommt man nicht herum.

 

Die Gerichte wiederum haben eigentlich die Verpflichtung deeskalierend auf diese Rechtsstreite einzuwirken und vor allen Dingen, die Familien zu schützen und als bestehend unbedingt zu erhalten und eine Herausnahme der Kinder aus der Familie als aller letztes Mittel zu ergreifen.

 

Die Praxis ist derzeit leider anders. Verhandlungen eskalieren relativ zeitnah und Kinder kommen schneller aus Familien, als man es sich versehen kann.

 

Im Hintergrund wird auch auf Eltern eingewirkt, damit diese möglichst in Streit geraten. Eltern, die trotz Schwierigkeiten zusammenhalten, sind nicht gerne gesehen!

 

Eltern müssen unbedingt begreifen, dass ihre Auseinandersetzungen keinen interessieren. Es bekommt aber immer der Part recht, der für die Familie abträglicher ist und der die meisten Hürden für die Familie schafft.

 

Das sollten Eltern unbedingt berücksichtigen. Sie sollten zusammenhalten, auch wenn es noch so schwer scheint. In aller Regel profitieren die Kinder.

 

Auch ist auf Seiten der Eltern unbedingt zu überlegen, was den Behörden preisgegeben wird. Auch Schweigepflichtsentbindungen sollten sehr eingeschränkt und nur auf bestimmte Fälle (also für eine bestimmte Fragestellung gegeben werden). Auch hier werden Anwälte gefordert, mehr als früher hier eingehender zu beraten!

 

Auch sollten Anwälte sich überlegen, ob sie solche Fälle nicht auch zu mehreren betreuen (soweit möglich). Die Verfasserin arbeitet oft im Verbund mit größeren Kanzleien, die die Scheidungen durchführen und sie selbst kümmert sich um Fragen des Umgangs und der Sorge (das müssen also nicht immer mehrere Kollegen in einer Kanzlei sein!).

 

 

 

Aber oft kommt es jetzt auch dazu, wenn solche Umgangs- und Sorgeverfahren zu intensiv werden und sich mehrere Anwälte auf einen Fall konzentrieren müssen.

 

Die Verfasserin bietet seit Jahren Teamwork an und agiert auch partnerschaftlich, denn es geht dann freilich nicht an, dass dann die Anwälte zueinander in Konkurrenzkampf treten.

 

Hier geht es um die Sache und die gilt es zu fördern mit allen gebündelten Kräften.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:

 

Anwälte müssen sich auf mehr Anforderungen einstellen, ständiger Kontakt mit den Mandanten ist eine Lösung.

 

Eltern müssen zusehen, dass sie sich nicht von den Behörden vorführen lassen sollten. Sie sollten um Einigkeit bemüht sein und sich auch genau überlegen, welche Informationen sie preis geben.

 

 

In diesem Fall brauchen die Eltern aber eine kompetente Rechtsberatung. Die interessierten Lesen können sich gerne in einer kostenfreien Erstberatung beraten lassen (089/29161423)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit. Es gibt immer die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (089/29161423)!

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

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02.02.2025

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