Ärger in der Schule - ein Weg um für Eltern in ein Familienverfahren zu geraten
Wie kann es zu einem familienrechtlichen Verfahren kommen?
Gibt es Eltern und Kinder, die tatsächlich solche Verfahren „provozieren“?
Ja das gibt es. Diese Darstellung soll nicht beunruhigen oder gar schockieren, sondern nur zur Vorsicht zu ermahnen.
Diese Schilderungen sind der Realität der Praxisfälle der Unterfertigenden nachempfunden und die Erfahrung mahnt Eltern und Kinder zur Vorsicht. Bestimmtes Verhalten in der Öffentlichkeit kann zu Feindseligkeiten, Neid oder Ähnlichem führen.
Sachverhalt: Die Eltern Joachim und Hildegard Brösel, haben einen Sohn Peter 8 Jahre alt. Peter ist hochintelligent, die Schule langweilt ihn. Er macht einen entscheidenden Fehler, er zeigt der Klassenlehrerin (die gleichzeitig Rektorin der Schule ist) des Öfteren, dass sie ihn langweilt und sie ihn geistig nicht fordern kann.
Die Eltern kommen regelmäßig in die Sprechstunde. Sie sind auch sehr offen und haben sich aber auch schon bei der Lehrerin beschwert, dass zu wenig für die Kinder getan wird, der Unterricht zu langweilig ist und es für alle Kinder zu wenig Abwechslung gibt. Auch zeigt die Schule insgesamt zu wenig Interesse an den Medien und kümmert sich nach Ansicht der Eltern zu wenig darum, diese den Kindern vernünftig nahezubringen.
Die Lehrerin beginnt damit, sich regelmäßig Notizen über das Verhalten von Peter zu machen. Sie beschreibt Peter als kontaktscheu. Er hat in der Schule keine richtigen Freunde.
Seine außerordentlichen, schulischen Leistungen werden von ihr permanent herunterkorrigiert, bekrittelt. Das macht ihn wütend. Diese berechtigten Trotzreaktionen von Peter, beschreibt die Klassenlehrerin als auffälliges Verhalten, was sie nun schon regelmäßig beobachten würde. Ohne die Eltern zu verständigen, holte die Klassenlehrerin, die auch die Rektorin ist, eine Psychologin ins Haus. Sie macht der Psychologin klar, dass sie sich massive Sorgen um Peter macht und äußert den Verdacht auf Autismus und Borderline. Die Psychologin kommt über 6 Wochen an die Schule und sieht Peter regelmäßig, sie beobachtet ihn, spricht mit ihm. Er wird von dem für ihn langweiligen Unterricht freigestellt, sie spielt mit ihm und beschäftigt sich mit ihm. Irgendwie knackt ihn die Psychologin Peter und bringt ihn dazu, sich zu öffnen. Aber gleichzeitig animiert sie Peter dazu, dass er davon nichts zu Hause berichten solle. Das wäre ihr Geheimnis.
Peter war nicht ängstlich und schöpfte keinerlei Verdacht. Er blödelte mit ihr und machte Rollenspiele mit ihr. Sie versuchte Peter dazu zu bewegen, ihr alles über sein Verhältnis zu seinen Eltern zu berichten. Hier fand sich nichts, was die Eltern belasten könnte.
Dann kam es wie es kommen musste. Die Psychologin machte mit Peter ein Rollenspiel. Er sollte einmal sich vorstellen, dass seine Eltern ihn misshandeln würden und was er da schildern würde. Peter hat eine schauspielerische Ader, das die Psychologin fördert. Erst sträubt er sich aber nach 2-3 Malen, schildert er eine Geschichte, die seine Eltern betrifft, dass sie ihn regelmäßig durchprügeln würden, dass er oft kein Essen bekäme und Ähnliches. Die Psychologin spornte Peter an, der ließ seiner Fantasie freien Lauf. Beide waren sich völlig klar, dass Peter nie von seinen Eltern misshandelt wurde.
Es kam wie es kommen musste, die Psychologin kam auf einmal nicht mehr. Peter voller Fragen. Die Psychologin schickte einen Bericht an die Rektorin, die wiederum übersandte einen formulierten Gefährdungsbericht von Peter mit der Stellungnahme der Psychologin
an das Jugendamt. So landete Peter, ehe er es sich versah, für 6-8 Wochen weg von den Eltern in einer Pflegefamilie. Er konnte nichts damit anfangen. Er konnte nicht nach Hause, war weit weg von zuhause. Er durfte nicht nach Hause. Er durfte auch nicht seine Eltern sprechen. Auch wurde ihm gesagt, dass seine Eltern nichts mehr von ihm wissen wollten.
Inzwischen kämpfen die Eltern in Begleitung von Rechtsanwalt Kummer um das Recht, ihr Kind wieder zu sich zu holen. Erst nach über 8 Wochen ist das dann möglich und auch erst, nachdem unzählige Berichte geschrieben sind, unzählige Rechtsmittel eingelegt wurden und Peter schließlich in der Befragung vor Gericht aufklärt, wie es denn zu dem Bericht der Rektorin bzw. der Psychologin kam. Nur seiner außerordentlichen Intelligenz ist es zu verdanken, dass er sich bei der Befragung durch Gericht und Verfahrensbeistandschaft durchsetzen konnte und seine Version der Geschichte so glaubhaft vortrug, dass das Jugendamt den Fall sofort fallenließ und das Kind so sofort zu seinen Eltern zurückkam.
Fazit: Eltern müssen heute wachsam sein. Sie müssen ihre Kinder aufklären und sie aber auch in ihren psychologischen Bedürfnissen nach Nähe und Beschäftigung selbst fördern. Auch ist es wichtig immer Vertrauen zu den Kindern zu halten und sie immer dazu zu bewegen, Zuhause über alles zu berichten, was draußen geschieht.
Dieser Bericht zeigt, wie verschieden sich solche Situationen für Anwälte und ihre Klienten darstellen können.
Eltern müssen sich früh wirklich kompetent beraten lassen, um alle Problemstellungen wirklich zu kennen!
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19.04.2026
