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Achtung Jugendamt

Achtung Jugendamt!!!

 

Sachverhalt:

Frau Brösel ist alleinerziehende Mutter und wohnt mit ihrer Tochter M alleine, in einer kleinen Gemeinde in der Nähe von München. Mit dem Kindesvater hat sie keinen Kontakt. Man trennte sich als das Kind dreieinhalb Jahr alt war. Der Vater sieht sein Kind nicht, weil er selbst kein Interesse dazu hat. Ihre Tochter wurde von dem Großvater väterlicherseits missbraucht, das berichtet die Tochter ihrer Mutter als sie 5 Jahre alt ist.

Als die Tochter mit 3 Jahren in den Kindergarten kommt, wird sie von einem Jungen, der 1,5 Jahre älter ist auf der Toilette massiv bedrängt, dieser hat ihr die Unterhose ausgezogen und möchte ihr seinen Penis in den Po stecken. M schreit und wehrt sich. Niemand hilft. Die Aufsichtspersonen sind völlig überfordert. Frau Brösel beschwert sich und wechselt den Kindergarten. Es geht eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Als ihre Tochter im 2. Kindergarten landet, wird diese von einer Erzieherin schwer misshandelt. Diese schlägt sie mehrfach. Diese Erzieherin ist psychisch krank. Das ist in der Einrichtung auch bekannt. Man tut aber nichts, weil man kein Personal findet.

Frau Brösel wendet sich hilfesuchend an das zuständige Jugendamt und berichtet dort, dass ihre Tochter, die mittlerweile 4 Jahre alt ist, im 2. Kindergarten abermals misshandelt wurde. Es wird ein Gespräch anberaumt. Die Mutter geht alleine zum Jugendamt.

Man stellt dort fest, dass die Mutter ein schwieriges Verhältnis zu ihrer Tochter hat. Die Bindung sei zu stark und die Mutter sei offensichtlich überfordert. Der Kindergartenwechsel zeige das. Die Mutter versteht nicht, was das heißt. Man veranlasst sie einen Hilfeplan zu unterschreiben. Die Entscheidung ist folgenschwer.

Das Jugendamt schickt Frau Brösel nun 2 freie Mitarbeiter einer Hilfsorganisation ins Haus. Diese sollen Mutter und Kind beobachten und Hilfsangebote leisten. Man unterhält sich stundenlang. Frau Brösel hat für diese Mitarbeiter keine Vereinbarung unterschrieben. Sie ist vertrauensseelig und erzählt u.a. von einem Missbrauch, den sie selbst in ihrer Jugend erlebt hat. Dies melden die Mitarbeiter der Hilfsorganisation sofort dem Jugendamt.

 

 

Frau Brösel wird nun aufgefordert, ihr gesamtes Leben offenzulegen, was diese auch freimütig tut. Auch das wird im Detail dem Jugendamt übermittelt.

Ferner werden weitere Helfer eingebunden. U.a. ein Kinderarzt. Frau Brösel wurde angewiesen dem früheren Kinderarzt zu kündigen und sich nur mehr an diesen Kinderarzt zu wenden. Weiterhin wird eine Verfahrenspflegerin in das Verfahren eingebunden.

Hieraus folgert das Jugendamt, dass Frau Brösel unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leide und sehr labil sei.

Es wird offen die Frage offen gestellt, ob die Kindesmutter überhaupt in der Lage sei, ihr Kind alleine zu erziehen.

Die Kindesmutter wird über Monate zu Gesprächen einmal beim Jugendamt und einmal bei dieser Hilfsorganisation zitiert. Die Hilfsorganisation erkundigt sich bei Nachbarn und der Familie der Frau Brösel wie es ihr gehe, wie man sie einschätze u.a.

Inzwischen erzählt M ihrer Mutter, dass diese vom Großvater regelmäßig bei Besuchen der Familie missbraucht worden sei. Sie erzählt dies ihrer Mutter als sie 5 Jahre alt ist.

Auch das schildert die Mutter nun dem Jugendamt und den Mitarbeitern der Hilfsorganisation.

Das Jugendamt und Hilfsorganisation sind davon überzeugt, dass das nicht sein kann. Der Missbrauch des Kindes wird negiert. Man geht davon, dass es sich hier um eine Übertragung der mütterlichen Missbrauchsproblematiken auf das Kind handelt. Das wird gefolgert, ohne dass hierüber psychologisches Fachwissen oder Erkenntnisse bestanden hätten.

Schließlich kommt man zu dem Ergebnis, dass die Mutter dringend psychiatrischer Hilfe bedürfte und man schickte sie mit dem Kind in eine Klinik, in der sich Frau Brösel vielerlei Untersuchungen zu stellen habe.

In der Klinik wird Frau Brösel einer Psychiaterin vorgestellt, die ihr klar sagt, dass sie davon ausgeht, dass sie nicht zurechnungsfähig ist und sie wahrscheinlich damit rechnen muss, länger zu bleiben. Ferner muss die Tochter M fremduntergebracht werden. Frau Brösel und ihre Tochter sind völlig gesund.

 

 

Frau Brösel rief nun ihren Vater Brösel Senior zu Hilfe. Der wiederum beauftragt Rechtsanwalt Kummer. Er veranlasst sofort, dass Frau Brösel mit der Tochter wieder aus der Klinik entlassen wird. Ferner, dass Frau Brösel jeglichen Kontakt mit dem Jugendamt und allen Helfern sofort beendet.

Das Jugendamt seinerseits schickt nun eine Gefährdungsmeldung an das zuständige Amtsgericht. Die Mutter sei psychisch nicht zurechnungsfähig, könne ihr Kind nicht erziehen und gefährde daher das Wohl des Kindes.

RA Kummer lässt Frau Brösel Anzeige gegen das Jugendamt wegen Kindesentziehung und Misshandlung der Frau Brösel erstatten.

Daraufhin ruft der Kinderarzt, den Frau Brösel nun kontaktieren musste, bei RA Kummer an und berichtet diesem, dass Frau Brösel ungeeignet sei, ihr Kind zu erziehen. RA Kummer ist sehr verwundert. Hat dieser Kinderarzt nichts zu tun? Kinderärzte rufen in aller Regel keine Dritten an, schon nicht wegen ihrer Schweigepflicht und wegen übervoller Praxen. Überdies hat der Kinderarzt Mutter und Kind kaum gesehen, geschweige denn gekannt.

Das Verfahren vor dem Amtsgericht kann zum Ruhen gebracht werden. Der Aufwand ist erheblich. Das Gericht ist aber keinesfalls gewillt, anzuerkennen, dass das Jugendamt hier missbräuchlich tätig ist. Die leitende Sachbearbeiterin im Jugendamt ist keinesfalls bereit ihre falschen Behauptungen zurück zu nehmen.

Das Jugendamt lässt nicht von Mutter und Kind ab. Inzwischen geht es um die Einschulung des Kindes. Das Jugendamt behindert offensichtlich die Einschulung des Kindes, weil es aufgrund der Projektion der Mutter in seiner Entwicklung eingeschränkt sei. Tatsächlich ist das Kind begabt und längst schultauglich.

Die Mutter kann erst durch den Umzug zu den Großeltern erreichen, dass der widerrechtliche Druck, den das Jugendamt ausübt, langsam nachlässt.

Inzwischen hat Frau Brösel gegen den Großvater Strafanzeige wegen Missbrauchs der M erstattet. Doch das Verfahren wird eingestellt. Es ist wiederum das Jugendamt, das über die Verfahrenspflegerin Druck aufbauen lässt. Es sagt offen, dass das Verfahren gegen den Großvater schon eingestellt sei und es davon ausgehe, dass die Projektion durch die Mutter wie schon immer dargestellt war, richtig war.

 

Weiterhin macht sich das Jugendamt dafür stark, dass der Kindesvater in das Verfahren eingebracht werden soll und er wird dazu aufgefordert Umgang zu fordern.

Das Jugendamt äußert gegenüber Mutter Brösel und ihrem Kind, dass es bald zum Vater müsse und dann auch die Großeltern wieder sehen würde.

M reagiert völlig panisch. Im Strafverfahren wird die inzwischen 12. Vernehmung des Kindes zu der Thematik angesetzt vor einer Gutachterin, die offensichtlich die Meinung des Jugendamtes vertritt. Die Vernehmung ist nach wenigen Minuten zu Ende. Das Strafverfahren wird eingestellt.

Das Jugendamt drängt abermals zu einem familiengerichtlichen Verfahren, indem festgestellt werden soll, dass die Mutter ihr Kind gefährde und nun ein

 

Rechtliche Lösung:

Eine Lösung ist für solche Ämter und solche Amtswalter leider nicht vorgesehen.

Es liegt in solchen Fällen ein mehr als offensichtlicher Amtsmissbrauch vor, der aber von den Ermittlungsbehörden still geduldet wird.

 

Strafanzeigen können lediglich deutlich machen, dass hier etwas nicht stimmt.

Strafverfahren werden in aller Regel wieder eingestellt.

Eltern, die das Jugendamt selbst zu Hilfe holen, riskieren den Verlust und die mutwillige Traumatisierung ihrer Kinder.

Hilfsangebote werden immer gemacht, hier handelt es sich um sehr fragwürdige Personen, die im freien Wettbewerb hochgradig abhängig sind und keine wirklich eigenständige und gute Beurteilung der Situation liefern.

Dies gilt leider in allen Bereichen.

Eltern, die sich über Kindergartenzustände beschweren, laufen große Gefahr, angegriffen zu werden.

In Kindergärten sind solche Zustände, wie oben beschrieben an der Tagesordnung.

Ebenso in Kinderheimen. Doch man muss diese teuren Plätze immer besetzen. Wer sich beschwert, greift dieses System an.

 

Gerichte akzeptieren in aller Regel, was Jugendamtsmitarbeiter in aller Regel abliefern und fragen nicht nach. Eine Gefährdungsmeldung bedeutet für Eltern den Verlust ihrer Kinder in eine völlig unsichere Situation.

 

Kommen die Kinder ins Heim, werden sie in letzter Zeit in aller Regel Opfer von Übergriffen aller Art. Dort herrschen schlimmste Zustände, da zu wenig Aufsichtspersonal die schwer traumatisierten Kinder nicht überwacht.

 

Die Staatsanwaltschaften sind dazu angehalten, Strafanzeigen, die in diesem Bereich eingereicht werden, postwendend einzustellen.

 

Eltern und Kinder tappen so in eine regelrechte Falle, aus der es kein Entrinnen gibt.

 

Rechtsanwälte sind gehalten, hier klar aufzuklären. Die Anweisungen an die Mandanten sind klar.

 

Sofort und unnachgiebig handeln. Die Mandanten dürfen ohne Begleitung und Zeugen keine Gespräche mehr führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:  

 

Der Umgang mit dem Jugendamt ist eine sehr schwierige Angelegenheit. Dieser Fall ist sicherlich eine Sonderausnahme. Doch Eltern sollten unbedingt gewarnt sein.

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Es werden bewusst Einzelfälle gewählt.

 

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Elisabeth Aleiter

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25.05.2019

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