Achtung Arbeitgeber Verlorener Arbeitsgerichtsprozess
Achtung Arbeitgeber!!! Seid kreativ!!! Ein verlorener Prozess im Arbeitsrecht in erster Instanz muss nicht das Ende bedeuten!!!
Sachverhalt:
- Wurde ein Prozess vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz verloren bzw. teilweise verloren;
- wird eine Berufung durchgeführt;
- diese Berufung darf auf völlig neue Angriffs-und Verteidigungsmittel und damit auch auf andere Beweise gestützt werden;
- es muss keine Begründung erfolgen, warum erst jetzt diese Beweismittel erhoben werden, wenn sich diese aus dem Urteil, dem Sachvortrag und den Beweisen dort ergibt;
Fazit:
Arbeitgeber sind Unternehmer und stehen vor einer Fülle von Herausforderungen! Daher lautet die Devise:“ Niemals aufgeben!“ Nur muss das natürlich an der richtigen Stelle geschehen. Da das Kosten-und Verfahrensrecht im Arbeitsrecht vielfach günstiger ist als in anderen Rechtssystemen lohnt es hier alles auszuschöpfen. D.h. auch kritisch zu prüfen, wenn ein Verfahren in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht verloren wurde. Hier lohnt es u.U. das Verfahren noch einmal mit völlig neuen Argumenten und Einwendungen und Verteidigungsstrategien anzugehen.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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06.12.2019