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Achtung Arbeitgeber bei der Abfassung von Sonderzahlungen

Achtung Arbeitgeber!!! Die üblichen Gratifikationsklauseln in Arbeitsverträgen, die u.a. vorsehen, dass Gratifikationen nur mehr bezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis zum Stichtag noch Bestand hat, sind meist nicht mehr haltbar.

 

 

Sachverhalt:

 

Brösel ist Unternehmer. In seinem Betrieb arbeiten 120 Leute. Brösel und seine Mitarbeiter sind Mitglied bei der entsprechenden Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmervereinigung der IG Metall. Brösel hat mit seinen Arbeitnehmern Arbeitsverträge, welche Bezug nehmen auf einen Tarifvertrag. Arbeitnehmer Dödel hat den Arbeitsvertrag zum 31.8.19 gekündigt. Er hätte grundsätzlich auch Anspruch auf eine Sonderzahlung. Der Tarifvertrag, worauf der Arbeitsvertrag verweist, regelt dass diese Sonderzahlung nur ausbezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.19 besteht und die Sonderzahlung sogar zurückbezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bis zum 31.3.2020 fortbesteht.

 

 

Rechtliche Beurteilung:

 

Ziel der Regelung ist die Betriebstreue zu entlohnen. Wenn eine solche Regelung sich alleine im Arbeitsvertrag findet, stellt das eine unzulässige Benachteiligung des Arbeitnehmers gemäß § 307 BGB dar und ist unwirksam. Wäre nur der Arbeitsvertrag betroffen, könnte Dödel seine Forderung stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieser Fall liegt hier aber anders. Hier regelt das der Tarifvertrag. Die Vertragsparteien eines Tarifvertrages sind autonom und unterstehen nicht dem AGB Schutz. Daher ist die Regelung wirksam und Dödel bekommt keine Sonderzahlung mehr.

 

Fazit:

Arbeitgeber sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Arbeitsrecht über die Arbeitsverträge Caselaw geworden ist und die Arbeitsverträge einem ständigen Wandel unterliegen.

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Es werden bewusst Einzelfälle gewählt.

 

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Elisabeth Aleiter

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06.12.2019

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