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Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
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Mietrecht und Zivilrecht für Privatklienten

Mietrecht und Zivilrecht für Privatklienten

Mietrecht:

Als Mieter sollten Sie schon bei Abschluss des Mietvertrages gut beraten sein. Vor allem zur Höhe der Mietforderung sollte eine umfassende Erläuterung stattfinden. Es ist oft nicht immer nachvollziehbar, ob wann und wie die Miete erhöht werden kann. Bei der Durchführung des Mietverhältnisses können verschiedenartige Probleme auftreten. Man sollte sich frühzeitig informieren, ob Mietmängel vorliegen, die u.U. zu einer Mietminderung berechtigen, wenn diese nicht in absehbarer Zeit beseitigt werden. Welche Pflichten man als Mieter tatsächlich hat und was man hinzunehmen hat und was nicht.

Zivilrecht:

Wenn Sie als Gläubiger Forderungen aus Verträgen und ähnlichen Sachverhalten stellen wollen oder als Schuldner wegen solcher Forderungen zur Zahlung aufgefordert werden, dann können Sie sich gerne an mich wenden. Bitte bedenken Sie in diesen Fällen, wenn Sie durch das Gericht zur Stellungnahme aufgefordert werden, oder Sie als Forderungsinhaber schon länger als 3 Monate überlegen, ob Sie Ihre Forderung durchsetzen wollen, ist grundsätzlich Eile geboten und es sollte durch anwaltlichen Rat umgehend geklärt werden, wie lange Sie noch Zeit haben zu entgegnen bzw. Ihre Forderungen geltend zu machen.

Zivilrecht

Beratung bei Inkasso- und Insolvenzverfahren

  • Sie haben einen Titel d.h. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid?
  • Sie möchten eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihnen droht eine Zwangsvollstreckung?
  • Sie haben einen insolventen Schuldner? Wir vertreten Ihre Rechte im Insolvenzverfahren?
  • Sie überlegen selbst ein Insolvenzverfahren zu eröffnen?

Weitere wichtige Informationen zur Kanzlei

Das ist nur ein Abriss der wichtigsten Problemstellungen im Mietrecht und Zivilrecht. Sie wünschen eine Erstberatung, Rechtsberatung oder Rechtsvertretung und möchten sich über die Rechtsanwaltskosten informieren? Dann informieren Sie sich bitte ganz kostenfrei und unverbindlich.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Informieren Sie sich kostenfrei, welche Leistungen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung versichert sind. Anfragen zu Kostenübernahmen durch den Rechtsschutzversicherer im Falle einer Auftragserteilung werden immer kostenlos übernommen.

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