Mietrecht und Zivilrecht für Privatklienten
Mietrecht und Zivilrecht für Privatklienten
Mietrecht:
Als Mieter sollten Sie schon bei Abschluss des Mietvertrages gut beraten sein. Vor allem zur Höhe der Mietforderung sollte eine umfassende Erläuterung stattfinden. Es ist oft nicht immer nachvollziehbar, ob wann und wie die Miete erhöht werden kann. Bei der Durchführung des Mietverhältnisses können verschiedenartige Probleme auftreten. Man sollte sich frühzeitig informieren, ob Mietmängel vorliegen, die u.U. zu einer Mietminderung berechtigen, wenn diese nicht in absehbarer Zeit beseitigt werden. Welche Pflichten man als Mieter tatsächlich hat und was man hinzunehmen hat und was nicht.
Zivilrecht:
Wenn Sie als Gläubiger Forderungen aus Verträgen und ähnlichen Sachverhalten stellen wollen oder als Schuldner wegen solcher Forderungen zur Zahlung aufgefordert werden, dann können Sie sich gerne an mich wenden. Bitte bedenken Sie in diesen Fällen, wenn Sie durch das Gericht zur Stellungnahme aufgefordert werden, oder Sie als Forderungsinhaber schon länger als 3 Monate überlegen, ob Sie Ihre Forderung durchsetzen wollen, ist grundsätzlich Eile geboten und es sollte durch anwaltlichen Rat umgehend geklärt werden, wie lange Sie noch Zeit haben zu entgegnen bzw. Ihre Forderungen geltend zu machen.
Beratung bei Inkasso- und Insolvenzverfahren
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Weitere wichtige Informationen zur Kanzlei
Das ist nur ein Abriss der wichtigsten Problemstellungen im Mietrecht und Zivilrecht. Sie wünschen eine Erstberatung, Rechtsberatung oder Rechtsvertretung und möchten sich über die Rechtsanwaltskosten informieren? Dann informieren Sie sich bitte ganz kostenfrei und unverbindlich.
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