Rechtliche Beratung und Rechtsbeistand im Erbrecht
Erbrecht für Privatklienten
Sie sind plötzlich Erbe geworden? Die Freude ist groß? Erben heißt nicht nur Rechte erhalten, oft sind damit durch das Erbrecht auch viele Pflichten verbunden. Sie wissen gar nicht, was auf Sie zukommt? Hier kann eine Akteneinsicht beim Nachlassgericht Klärung schaffen. Diese ist oft schwer zu erhalten bzw. schwer zu verstehen. In vielen Fällen muss sogar zu einer Ausschlagung der Erbschaft geraten werden, weil zu viele Belastungen mit dem Erbe verbunden sind. Ein Ausschlagungsrecht des Erben besteht allerdings nur für sehr kurze Zeit. Sie sind Miterbe in einer Erbengemeinschaft und kennen Ihre Rechte nicht? Sie möchten die Erbengemeinschaft auflösen?
Ein paar einfache Fallbeispiele im Erbrecht:
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Sie sind gerade nicht Erbe geworden?
Sie sind Inhaber von Pflichtteilsansprüchen. Sie haben daher umfassende Rechte. Eine Beratung hilft das zu klären. -
Sie möchten vererben, verschenken oder vorzeitig Vermögen übertragen?
Sie können das tun durch Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag oder weitere Verfügungen. Finden Sie die für Sie richtige Form und den richtigen Inhalt. -
Sie möchten nicht als Pflegefall für Jahre wider Willen betreut werden?
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, die Ihnen die Rechtsprechung für Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten jetzt an die Hand gibt. Äußern Sie Ihren Willen und legen Sie ihn rechtssicher fest. -
Sie werden plötzlich verklagt und wissen nicht, wie Sie sich in einem erbrechtlichen Prozess verhalten sollen?
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Sie erwägen selbst eine Klage im Erbrecht?
Weitere wichtige Informationen zur Kanzlei
Das ist nur ein Abriss der wichtigsten Problemstellungen im Erbrecht. Sie wünschen eine Erstberatung, Rechtsberatung oder Rechtsvertretung und möchten sich über die Rechtsanwaltskosten informieren? Dann informieren Sie sich bitte ganz kostenfrei und unverbindlich.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Informieren Sie sich kostenfrei, welche Leistungen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung versichert sind. Anfragen zu Kostenübernahmen durch den Rechtsschutzversicherer im Falle einer Auftragserteilung werden immer kostenlos übernommen.