Rechtsberatung

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Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
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Rechtliche Beratung und Rechtsbeistand im Arbeitrecht

Arbeitsrecht für Privatklienten

Sie, als Arbeitnehmer haben eine Kündigungserklärung Ihres Arbeitgebers erhalten? In sehr vielen Fällen ist dies laut Arbeitsrecht kein unabwendbares Los. Gerade in größeren Firmen, in denen mehr als 5 bzw. mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind, sind Kündigungen nur unter Beachtung der Anforderungen des Kündigungsschutzrechtes überhaupt wirksam. Viele Kündigungen sind unwirksam oder sozialwidrig und sichern u.U. so Ihre Weiterbeschäftigung in Ihrer Firma bzw. entsprechende finanzielle Absicherungen.

 

Arbeitsrecht

Fehlerhafte Kündigungen und nicht eingehaltene Kündigungsfristen

Auch andere Fehler, z.B. lückenhafter Inhalt der Kündigungserklärung, Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, Unterschrift eines Unberechtigten können die Wirksamkeit einer Kündigung in Frage stellen. Es muss nach Zugang der Kündigungserklärung u.U. rasch gehandelt werden, weil eine Kündigung oft nur innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang mit der Kündigungsschutzklage angefochten werden kann. In diesen Fällen kann laut Arbeitsrecht auch auf Weiterbeschäftigung geklagt werden. Weiterhin haben Sie nach einer Kündigung immer Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis und u.U. auf eine Abfindung.

Besondere Vorsicht vor erheblichen sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen ist geboten, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber abschließen wollen.

Bei einem Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht entstehen für Sie als Arbeitnehmer in erster Instanz in aller Regel keine Kosten. Die Überlegung, sich zumindest bei Erhalt einer Kündigung Rechtsrat einzuholen, könnte sich unbedingt lohnen.

Sie haben ein Zeugnis erhalten?

Werden Ihre Leistungen dort auch wirklich angemessen gewürdigt? Holen Sie sich entsprechenden Rat. Sie haben ein Recht darauf!

Sie benötigen Beratung bei Abschluss eines Arbeitsvertrages

Auch für einen Arbeitnehmer kann es interesant sein, gerade bei der Übernahme von anspruchsvolleren Tätigkeiten vor Abschluss des Arbeitsvertrages bzw. Dienstvertrages eine anwaltliche Meinung einzuholen. Hier stellen sich Fragen, was Sie alles für Ihre Leistungen erhalten und welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Testen Sie mich für ein Beratungsgespräch.

Zum Inhalt Ihres Arbeitsvertrages können sich Ihnen Fragen stellen:

  • Erhalten Sie zuwenig Lohn?
  • Sie leisten zu viele Überstunden?
  • Sie sollen gegen Ihren Willen versetzt werden?
  • Sie erhalten Anweisungen Ihres Arbeitgebers, die nicht Ihre Aufgabenbereich sind?
  • Sie sind das Opfer von Mobbing oder benötigen Beratung zum Antidiskriminierungsgesetz?
  • Sie kommen nach der Elternzeit wieder auf Ihren Arbeitsplatz zurück und dieser hat sich inzwischen stark verändert?
  • Sie werden in einen anderen Betrieb verliehen? (vielfach bedeutet das eine komplette Veränderung Ihrer Arbeitsvertragsbedingungen)

Weitere wichtige Informationen zur Kanzlei

Das ist nur ein Abriss der wichtigsten Problemstellungen im Arbeitsrecht. Sie wünschen eine Erstberatung, Rechtsberatung oder Rechtsvertretung und möchten sich über die Rechtsanwaltskosten informieren? Dann informieren Sie sich bitte ganz kostenfrei und unverbindlich.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Informieren Sie sich kostenfrei, welche Leistungen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung versichert sind. Anfragen zu Kostenübernahmen durch den Rechtsschutzversicherer im Falle einer Auftragserteilung werden immer kostenlos übernommen.

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






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