Rechtsbeistand im Wirtschafts-und Zivilrecht
Wirtschafts-und Zivilrecht für Selbständige und Gewerbetreibende
Das Wirtschaftsrecht begleitet Sie als Selbständiger oder Gewerbetreibender von Anfang an. Zunächst ist bei der Eröffnung Ihres Geschäftes zu prüfen, welche Rechtsform ist für Sie und Ihre Zwecke die beste. Viele Selbständige und Gewerbetreibende möchten z.B. eine GmbH gründen. Die Gründung einer GmbH ist aber keine leichte Entscheidung, da sie auch wirtschaftliche Nachteile birgt (Entscheidungen werden durch Gesellschafterversammlung getroffen, genaue Beachtung der Satzungen, keine Ist-sondern Sollbesteuerung, Gewerbesteuer etc.). Eine GmbH-Gründung ist nur sinnvoll für Selbständige und Gewerbetreibende, die konkrete Haftungsrisiken absichern müssen. Auch die vielen anderen Gesellschaftsformen sind mit Bedacht zu prüfen und zu wählen. Denn eine Rückkehr von einer einmal gewählten Rechtspersönlichkeit, die dann u.U. als wirtschaftlich belastend empfunden wird, zur "einfachen Einzelfirma" ist rechtlich oft nicht mehr möglich. Dann sollten die Verträge laufend gepflegt werden, um den Veränderungen im Recht als auch den tatsächlichen Veränderungen in der Firma gerecht zu werden.
Die Betreuung der wirtschaftlichen Verträge sollte im Idealfall bis zur Beendigung des Geschäftes (Abwicklung, Liquidation) andauern.
Zivilrecht bedeutet z.B., dass Sie als Selbständiger oder Gewerbetreibender Forderungen aus Verträgen und ähnlichen Sachverhalten stellen wollen oder wegen solcher Forderungen zur Zahlung aufgefordert werden.
Bitte bedenken Sie in diesen Fällen, wenn Sie durch das Gericht zur Stellungnahme aufgefordert werden, oder Sie als Forderungsinhaber schon länger als 3 Monate überlegen, ob Sie Ihre Forderung durchsetzen wollen, ist grundsätzlich Eile geboten und es sollte durch anwaltlichen Rat umgehend geklärt werden, wie lange Sie noch Zeit haben zu entgegnen bzw. Ihre Forderungen geltend zu machen. Wir beraten und vertreten auch gerne in Inkassoverfahren.
Zum Zivilrecht können sich Ihnen folgenden Fragen stellen:
- Sie haben einen Titel d.h. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid?
- Sie möchten eine Zwangsvollstreckung oder Pfändung durchführen?
- Ihnen bzw. Ihrer Firma droht eine Zwangsvollstreckung?
- Sie haben einen Schuldner der insolvent ist oder gerade ein Insolvenzverfahren beantragt?
Wir vertreten Ihre Rechte im Insolvenzverfahren. Sie überlegen selbst ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Lassen Sie sich darüber beraten bis hin zu einem Antrag.
Das ist nur ein Abriss der wichtigsten Problemstellungen im Zivilrecht. Sollten Sie Ihre Fragestellungen zum Thema Zivilrecht nicht auf dieser Seite gefunden haben, fragen Sie in jedem Fall gerne bei uns an.
Sie sind unsicher und wissen nicht, ob Sie eine Erstberatung, Rechtsberatung oder Vertretung wünschen und möchten sich über die Rechtsanwaltskosten informieren? Dann kontaktieren Sie uns bitte ganz kostenfrei und unverbindlich.
In aller Regel muss aber gesagt werden, dass Rechtsschutzversicherungen Kosten in diesem Zusammenhang nicht übernehmen.