Rechtsberatung

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Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

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Beratung und Rechtsbeistand für Strafrecht

Steuerstrafrecht für Selbständige und Gewerbetreibende

Sie haben einen Bescheid erhalten, nachdem gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter ein Steuerhinterziehungsverfahren eröffnet wurde. Dies geht oft einher mit der Durchsuchung Ihrer Firmenräume, Einvernahme Ihrer Mitarbeiter und Beschlagnahme Ihrer Firmenunterlagen. Hier ist in aller Regel eine Beratung und Begleitung durch einen Rechtsanwalt unabdinglich.

Auskunftspflicht, Aussageverweigerung, Mitwirkungspflichten im Steuerstrafrecht

  • Welche Angaben müssen gegenüber dem Finanzamt oder der Staatsanwaltschaft gemacht werden oder können verweigert werden?
  • Welche Firmenunterlagen müssen herausgegeben werden?

Hierzu sei gesagt, dass es sich unbedingt bewährt hat, sofort mit den Behörden Kontakt aufzunehmen und möglichst sofort auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Dies ist selbstverständlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Lassen Sie sich hierzu möglichst umgehend beraten.

Strafrecht

Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Sie oder Ihre Mitarbeiter erleiden im Straßenverkehr einen Unfall. Hier kann ein Rechtsanwalt bei der lästigen und schwierigen Unfallabwicklung mit Versicherungen und Unfallgegnern helfen. Sollte die Abwicklung nicht so wie erwartet ablaufen, können Sie sich über die Risiken und Möglichkeiten eines Prozesses informieren und dann auch vertreten lassen. Auch bei Bußgeld – und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr können Sie sich Rat und Unterstützung einholen bei Erhalt von Bußgeldbescheiden oder Ähnlichem.

Spionage, Verstösse gegen Wettbewerbsrechte, Mobbing

Mit den vielen technischen Möglchkeiten in Ihrem Betrieb (Internet, I-Phone) muss sorgsam umgegangen werden. Missbräuche müssen von vornherein entsprechend durch klare Regelungen unterbunden werden. Im Falle von Verstössen ist die Einschaltung der Ermittlungsbehörden mitunter geboten. Hier gebe ich Ihnen gerne ausführliche Beratung, insbesondere bei der Abfassung von Strafanzeigen und biete Vertretung im Dialog mit den Ermittlungsbehörden.

Auch Mobbing im Betrieb kann dazu führen, dass Sie gezwungen sind, die Ermittlungsbehörden einzuschalten. Auch hier biete ich gerne Beratung und Unterstützung in Bedarfsfalle an.

Weitere wichtige Informationen zur Kanzlei

Sie wünschen eine Erstberatung, Rechtsberatung oder Vertretung für Strafrecht und möchten sich über die damit verbundenen Rechtsanwaltskosten informieren? Dann wenden Sie sich bitte ganz kostenfrei und unverbindlich an mich.

 

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Informieren Sie sich bitte kostenfrei bei mir, welche Leistungen versichert sind. Anfragen zu Kostenübernahmen durch den Rechtsschutzversicherer im Falle einer Auftragserteilung werden immer kostenlos übernommen.

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






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