Ihre Beratung und Rechtsbeistand im Familienrecht
Familienrecht für Selbständige und Gewerbetreibende
Für Unternehmer und Selbständige, die eine Ehe führen und Familie haben, ist eine Vertragsgestaltung zum Schutz des Firmenvermögens unumgänglich. Ohne Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung drohen im Scheidungsfalle hohe Forderungen des Ehepartners auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt. Selbstverständlich berate und vertrete ich Unternehmer in Scheidungsverfahren außergerichtlich und vor Gericht.
Bedeutung eines Ehevertrages oder einer Scheidungsvereinbarung im Familienrecht für den Unternehmer
Für Unternehmer und Selbständige, die eine Ehe führen und Familie haben, ist eine Vertragsgestaltung zum Schutz des Firmenvermögens unumgänglich. Ohne Ehevertrag drohen im Familienrecht im Falle einer Scheidung hohe Forderungen des Ehepartners auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt. Diese Forderungen führen jedes Jahr tausende Firmen an den Rand oder direkt in die Insolvenz. Im Fall einer Scheidung wird im Familienrecht der so genannte Zugewinn berechnet, d.h. es werden die in der Ehe erwirtschafteten Vermögensgegenstände beider Ehegatten bewertet. Der Ehegatte, der mehr an Vermögen erworben hat, muss hiervon die Hälfte abgeben. Auch ein Unternehmen gehört dazu. Das führt dazu, dass ein Unternehmen im Rahmen einer Scheidung bewertet wird. Ein Gericht legt fest, welcher Gutachter nach welcher Methode das Unternehmen zu bewerten hat. Am Ende eines solchen Verfahrens ist ein Unternehmer dann oft mit hohen Rechtsanwalts -und Gerichtskosten, als auch einer hohen Ausgleichsforderung des Ehegatten aus Zugewinn belastet.
Der sicherste Weg, um diese Situation von Anfang an auszuschließen, ist einen notariellen Ehevertrag schon bei der Eheschließung zu vereinbaren. Man ist sich wohl gesonnen und kann großzügige Vereinbarungen treffen, die von beiden Seiten nur begrüßt werden können. Wenn sich das Beziehungsklima erst einmal verschlechtert hat, wird es nicht einfacher. Man sollte aber auch in einem solchen Fall immer noch unbedingt anstreben eine notarielle Scheidungsvereinbarung zu treffen, um so einem teuren Rechtsstreit mit teueren Rechtsfolgen und unnötigen Auseinandersetzungen zu entgehen.
Ganz wichtig ist hierbei auch folgender Sonderfall zu beachten:
Beide Ehepartner haben eine Firma gemeinsam aufgebaut und wünschen die Scheidung. Hier sollten unbedingt Regelungen in den Gesellschafts –und Firmenverträgen als auch in einem Ehevertrag im Vorfeld bedacht werden, um nicht Gefahr zu Laufen mit der persönlichen Beziehung auch noch die gemeinsame Existenz zu verlieren.
Bei Ehe- und Scheidungsvereinbarungen sind im Familienrecht auch steuerliche Auswirkungen und Gestaltungen immer unbedingt zu beachten. Müssen Verfügungen zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinnausgleich getroffen werden, müssen diese Vereinbarungen in aller Regel vor einem Notar geschlossen werden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Notaren ist dabei unerlässlich.
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