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Vertretung und Beratung im Erbrecht

Erbrecht für Selbständige und Gewerbetreibende

Viele Unternehmer und Gewerbetreibende sind sich nicht darüber im Klaren, welche gravierenden Einflüsse das Erbrecht auf ihr Unternehmen haben kann.

Erbrecht

Der Unternehmer muss für den Fall seines Ablebens unbedingt Vorsorge treffen und die Nachfolge in seiner Firma festlegen, damit keine unerwünschten Personen in das Unternehmen eintreten.

Im Erbrecht ist für GmbH-Gesellschafter zu beachten:

Seit dem 1.11.08 gilt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Das Gesetz erleichtert und vereinfacht zwar die Vererbung von GmbH-Anteilen, macht aber eindeutige Regelungen von Seiten des Unternehmers für den Todesfall im GmbH Vertrag dringend erforderlich, um z.B. zu vermeiden, dass ein GmbH-Anteil oder die GmbH in die Hände mehrerer Erben fällt.

Mit den Verfügungen des Unternehmers in seinen Firmenverträgen müssen das Testament, der Erbvertrag und das Vermächtnis des Unternehmers  in Einklang gebracht werden. Wichtig ist hierbei auch zu beachten, dass die einzelnen Nachfolgeklauseln und Gestaltungen in Testamenten völlig unterschiedliche Wirkungen auslösen, nicht zuletzt auch im Steuerrecht. Ich halte deshalb eine gemeinsame Beratung mit dem Steuerberater für unbedingt erforderlich. Ich kooperiere jederzeit gerne mit Ihrem Steuerberater oder empfehle passende Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Informieren Sie sich auch gerne zum Frankfurter Unternehmertestament.

Vorsorgemaßnahmen für Unternehmer und Gewerbetreibende

Ein Unternehmer und Gewerbetreibender trägt im Erbrecht Verantwortung für seinen Betrieb, aber auch für seine Familie, seine Mitarbeiter und sich selbst. Die Bereitschaft der Unternehmer sich für den Betrieb einzusetzen ist groß. Leider unterbleiben dabei trotzdem die oft sehr dringenden Vorsorgemaßnahmen, die zu treffen sind, um Fortbestand und Absicherung von Betrieb und Familie ausreichend zu sichern, für den Fall, dass der Unternehmer ausfällt und z.B. pflegebedürftig wird. Vorsorgemaßnahmen sind vor allem dann sehr wichtig, wenn der Unternehmer Alleininhaber seiner Firma ist oder Alleingesellschafter ist (z.B. Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-GmbH & Co KG).

Vorsorgemaßnahmen im Privatbereich

Seit dem 1.9.09 sind im Erbrecht die Regelungen zur Patientenverfügung in das BGB eingeführt worden. Diese finden sich in den §§ 1901a ff. BGB. Da ein Unternehmer sich in jeglicher Hinsicht absichern sollte, sind aber auch die Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht unerlässlich.

  • Patientenverfügung
    Hier regelt der Unternehmer die Fragen des ob und wie der medzinischen Versorgung, verbindlich für Betreuer, Ärzte etc.
  • Betreuungsverfügung
    In der Betreuungsverfügung bestimmt der Unternehmer einen Betreuer d.h. eine Person, die ihn in allen seinen Belangen vertritt. Hier greift man dem Vormundschaftsgericht vor. Das ist eine unverzichtbare Regelung, wenn man nicht wünscht, dass eines Tages fremde Dritte das Sagen im Haus oder im Betrieb haben.
  • Vorsorgevollmacht
    Hier werden die genauen Aufgabenbereiche des Bevollmächtigten oder des Betreuers festgelegt. Auch das ist eine unverzichtbare Regelungsaufgabe für den Unternehmer, der genau bestimmen sollte, wer seine Aufgaben wie ausfüllt.

Weitere wichtige Informationen zur Kanzlei

Sie wünschen eine Erstberatung, Rechtsberatung oder Vertretung für Erbrecht und möchten sich über die damit verbundenen Rechtsanwaltskosten informieren? Dann wenden Sie sich bitte ganz kostenfrei und unverbindlich an mich.

 

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Informieren Sie sich bitte kostenfrei bei mir, welche Leistungen versichert sind. Anfragen zu Kostenübernahmen durch den Rechtsschutzversicherer im Falle einer Auftragserteilung werden immer kostenlos übernommen.

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