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rechtliche Unterstützung für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Selbständige und Gewerbetreibende

Das Kündigungsrecht der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern spielt in der Finanzkrise eine zentrale Rolle. Es wird sehr plastisch als das „Nervenzentrum des Arbeitsrechts“ bezeichnet. Mit diesem Rechtsgebiet beschäftigen sich eine schier unüberblickbare Fülle an Gesetzen, Verordnungen und Rechtsprechung mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen.

Arbeitsrecht

Hürden im Arbeitsrecht für Gewerbetreibende

Eine erste Hürde im Arbeitsrecht stellt für den Unternehmer oft schon die Frage dar, ist die Person, der gekündigt werden soll überhaupt Arbeitnehmer? Das ergibt sich nicht alleine aus dem Wortlaut des Arbeitsvertrages. Leider bereitet weiterhin das Verfassen des Inhalts des Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer und die Frage, wer darf es unterschreiben und wie kann das Kündigungsschreiben förmlich zugestellt werden in der Praxis schon große Probleme. Hierzu gehört auch immer die Frage, welche Kündigungsfristen müssen durch den Unternehmer hierbei beachtet werden? Fehler in diesem Bereich führen in der Regel zur Nichtigkeit der Kündigung und damit zu unlösbaren Problemen und vermehrtem Kostenaufwand.

Mobbing in Ihrem Unternehmen

Wenn Sie Anzeichen für Mobbing in Ihrem Betrieb erkannt haben, müssen Sie das Problem möglichst umgehend beseitigen. Mobbing strapaziert die psychischen Resourcen Ihrer Mitarbeiter und lähmt die Arbeitsleistung und damit die Leistungen und Gewinne Ihres Betriebes. Hier gilt es die Schutzinstrumentarien des Arbeitsrechtes zu beherrschen, die Ihnen hier bei der Eindämmung von Mobbing gute Dienste leisten. Lassen Sie sich hierzu von mir beraten.

Hierzu ein paar einfache Fallbeispiele im Arbeitsrecht:

  • Unterschrift des oder der Kündigungsberechtigten:

    In einem Gesellschaftsvertrag wurde Gesamtprokura festgelegt d.h. nur 2 bestimmte Prokuristen können eine Kündigung zu einem Arbeitsvertrag aussprechen. Die Unterschrift nur eines Prokuristen genügt nicht für die Wirksamkeit der arbeitsrechtlichen Kündigung.
  • Inhalte eines Kündigungsschreibens:

    Es muss eine Belehrung gemäß § 37 b SGB III erteilt werden. Diese Regelung besagt, dass der Arbeitnehmer in der Kündigung darauf hinzuweisen ist, dass er sich unverzüglich als arbeitssuchend bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden hat. Die rechtlichen Folgen des Unterbleibens dieses Inhaltes ist umstritten. Es werden teilweise Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber als Verfasser gefordert.
  • Kündigungsschreiben

    Das Kündigungsschreiben muss laut Arbeitsrecht immer förmlich zugestellt werden, um den rechtzeitigen Zugang der Kündigungserklärung nachzuweisen. Was tun, wenn der Unternehmer am letzten Tag der Kündigungsfrist zustellen will? Hier sind umfassende Vorkehrungen zu treffen, um einen rechtssicheren Zugang einer so späten Erklärung gewährleisten zu können.

 

Für Unternehmen mit mehr als 5 bzw. mehr als 10 Arbeitnehmern, muss eine Kündigung den Anforderungen des Kündigungsschutzrechtes genügen. Fehler in diesem Bereich führen zur Sozialwidrigkeit der Kündigung und damit Wirkungslosigkeit mit den entsprechenden Kostenfolgen.

Die schriftliche Abfassung des Arbeitsvertrages

Ein weiteres wichtiges Feld des Arbeitsrechts stellt die schriftliche Abfassung des Arbeitsvertrages durch den Unternehmer dar. Mittlerweile ist laut Arbeitsrecht jeder Unternehmer verpflichtet seine Arbeitsverträge schriftlich zu fassen. Seit das AGB-Recht auf Arbeitsverträge ausgedehnt wurde, kann jede Klausel im Arbeitsvertrag „praktisch täglich“ nichtig und damit der gesamte Vertrag wirkungslos werden, wenn die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts nicht beachtet werden. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Arbeitsrecht gewinnt täglich hierzu neue Erkenntnisse. Infolgedessen verbietet sich für den umsichtigen Unternehmer die kritiklose Übernahme von ungeprüften „Musterverträgen".

Weitere wichtige Informationen zur Kanzlei

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Informieren Sie sich bitte kostenfrei bei mir, welche Leistungen versichert sind. Anfragen zu Kostenübernahmen durch den Rechtsschutzversicherer im Falle einer Auftragserteilung werden immer kostenlos übernommen.

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