Rechtsschutzversicherung
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Kostenübernahme alle Kosten d.h. die eigenen Rechtsanwaltskosten und die Gerichts -und Anwaltskosten des Gegners im Verlustfalle. Auch die Unkosten für etwaige Sachverständigengutachten sind enthalten, abzüglich eines bestimmten Selbstbehaltes. Bitte fragen Sie dazu vor einem Rechtsstreit bei Ihrer Versicherung genau nach.
Es ist es problematisch, wenn zuerst das rechtliche Problem besteht und dann erst eine Versicherung angestrebt wird. Hier ist vorab genau mit der Versicherung zu klären, ob diese überhaupt für diesen Fall noch eintreten kann.
Folgende Rechtsgebiete sind zumeist versichert:
- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrechtsschutzprozesse
- und viele Arten von Forderungsprozessen.
Folgende Fälle sind meist nicht versichert:
- Strafverfahren
- Ehe- und Familiensachen
- Erbsachen
- Vertragsgestaltungen
- außergerichtliches Tätigwerden