Anwaltliche Vertretung
Die Betreuung durch einen Rechtsanwalt
Nicht in allen Verfahren benötigen Sie nach dem Gesetz einen Rechtsanwalt. So können Sie z.B. in Zivilprozessen vor dem Amtsgericht (nicht hingegen bei Scheidungsverfahren oder anderen Verfahren nach FamFG) ohne Rechtsanwalt auftreten. Es ist aber grundsätzlich nicht empfehlenswert, weil Sie in aller Regel nicht über den Kenntnis- und Erfahrungsschatz verfügen, um einen Prozess mit allen Gegebenheiten verfolgen und einschätzen zu können. Es können daher auch als „leicht" eingeschätzte Prozesse sehr rasch verloren werden, weil Sie die einzelnen Voraussetzungen des Prozess- und Zivilrechts nicht einschätzen können. Es wird daher immer dazu geraten, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzu zu ziehen. Sehen Sie auch die Rechtsgebiete unserer Kanzlei für Privatklienten.
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