Wichtige Verbraucherinformationen
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie Inhaber einer Rechtsschutzversicherung sind, setzten Sie sich bitte vorab mit Ihrem Versicherer in Verbindung und lassen Sie prüfen, ob ihr aktuelles rechtliches Problem auch tatsächlich von Ihrer Versicherung umfasst ist und reichen Sie alle relevanten Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein. Sie erleichtern die Arbeit Ihres Rechtsanwalts, indem Sie den kompletten Schadensfall mit der Schadensnummer Ihrer Versicherung bei Auftragserteilung übermitteln.
Erstberatung
Die Erstberatung eines Verbrauchers darf nach den geltenden Gebührenvorschriften keinen höheren Betrag als 190,00 € netto erreichen. Bitte beachten Sie unsere Rechtsgebiete.
Prozesskostenhilfe und Beratung
Auch wenn Sie sich aktuell nicht in der Lage sehen, die Kosten eines Prozesses bestreiten zu können, sind Sie keinesfalls rechtlos gestellt. Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben und Unterstützung durch die ARGE erhalten, so haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Anwaltliche Vertretung
Nicht in allen Verfahren benötigen Sie nach dem Gesetz einen Rechtsanwalt. So können Sie z.B. in Zivilprozessen vor dem Amtsgericht (nicht hingegen bei Scheidungsverfahren) ohne Rechtsanwalt auftreten.
Rechtsgebiete
Alle Rechtsgebiete in denen unsere Rechtsanwaltskanzlei Privatklienten betreut.
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