Verhandlungen mit Behörden, Banken und Vermietern
Ich helfe Ihnen bei Verhandlungen mit Behörden, Banken und Vermietern
In manchen Fällen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich auf Termine mit Ihrer Bank, Behörden oder Ihrem Vermieter besonders vorbereiten. Manchmal genügt es schon, wenn Sie sich zur Vorbereitung auf solche Termine eingehend beraten lassen. Oft benötigt man dabei fachkräftige Unterstützung vom Rechtsanwalt im Gespräch mit Behörden und Banken. Als Beispiel für Verhandlungen mit Banken sind Termine, in denen über die Verlängerung wichtiger Firmenkredite zu verhandeln ist oder die Existenzgründung, bei der es um die Gewährung von wichtigen Krediten geht. In diesen Fällen empfiehlt es sich auch, den beratenden Steuerberater hinzu zu ziehen. Andere Fälle sind z.B. Verhandlungen mit dem Finanzamt aus Anlass von Steuerstrafverfahren und / oder Steuervollstreckungsverfahren. Gerade im USt-Recht kommen seriöse Firmen immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Auch hier gilt, sich unbedingt zeitnah mit den Behörden zu verständigen. Dies ist ohne kompetente Vertretung in aller Regel für den Mandanten kaum lösbar.