Rechtliche Beratung und Rechtsbeistand im Zivilrecht
Zivilrecht für Privatklienten
Wenn Sie als Gläubiger Forderungen aus Verträgen und ähnlichen Sachverhalten stellen wollen oder als Schuldner wegen solcher Forderungen zur Zahlung aufgefordert werden, dann können Sie sich gerne an mich wenden. Bitte bedenken Sie in diesen Fällen, wenn Sie durch das Gericht zur Stellungnahme aufgefordert werden, oder Sie als Forderungsinhaber schon länger als 3 Monate überlegen, ob Sie Ihre Forderung durchsetzen wollen, ist grundsätzlich Eile geboten und es sollte durch anwaltlichen Rat umgehend geklärt werden, wie lange Sie noch Zeit haben zu entgegnen bzw. Ihre Forderungen geltend zu machen.
Beratung bei Inkasso- und Insolvenzverfahren
- Sie haben einen Titel d.h. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid?
- Sie möchten eine Zwangsvollstreckung durchführen oder Ihnen droht eine Zwangsvollstreckung?
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